Hallo ansa
Hm , ich sehe das so:
Durch die Angabe "unversicherter Versand" und dadurch, dass der Käufer nur 2,20 Euro überwiesen hat, ist klar, dass der Versand auf sein Risiko erfüllst.
Als Verkäufer hast Du mit der Übergabe der Sache an die Post Deine Pflicht erfüllt, es handelt sich ja um einen Versendungskauf.
Allerdings müsstest Du vor Gericht beweisen, dass Du die Ware auch tatsächlich abgeschickt hast. Einwandfreie Bewertungen bisher sind sicher ein Indiz, aber kein Beweis für diesen konkreten Fall.
In der Praxis wäre es eben Dein grösstes Problem.
Hast Du dem Käufer denn schon angeboten, einen Nachforschungsantrag zu stellen? Zwar hat der kaum Erfolg, aber zu zeigst guten Willen.
Ob er bei 25 Euro nun tatsächlich klagt ist ja auch noch fraglich.
LG
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."