Hallo Dajana,
der Kaufvertrag hat doch Kleingedrucktes, hast Du Dir das schon durchgelesen?
Auf den Gebrauchtwagenverträgen (sofern es Formulare sind, die man über diverse Verlage beziehen kann) gibt es oben rechts meistens ein Feld wo entweder "mit Garantie" oder "ohne Garantie" steht. Ich vermute aber mal, dass es ein Vertrag "ohne Garantie" ist. Da hättest Du dann ja auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abschliessen müssen und den Unterlagen wäre dann ja zu entnehmen, was unter Garantie fällt.
Wie alt ist das Fahrzeug? Wieviele km bist Du damit schon gefahren? Welcher Schaden ist aufgetreten?
Diese Fragen sind wichtig für den Gewährleistungsfall.
Gesetzestexte zum Thema Gebrauchtwagenkauf findest Du hier:
http://www.internetratgeber-recht.de...fvertrag_1.htm
Die Sache ist die, der Händler ist nur dann gewährleistungspflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Schaden schon bei bzw. vor Übergang auf den Käufer festzustellen gewesen wäre. Das zu beweisen ist aber relativ schwierig.
Du fährst das Fahrzeug ja jetzt mindestens schon 1 Jahr (oder gar schon fast 2 Jahre ?), da kommt seitens der Händler dann meistens die Aussage "Fahrzeug funktionierte zur Zeit des Übergangs einwandfrei" und "der Schaden ist auf Verschleiss oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen".
LG
Nathalia