Hallo sharkzzz,
warum zahlt der Vater nicht?
Er kann doch gerichtich zu Unterhaltsleistungen gezwungen werden. Notfalls auch durch Pfändung von Einkommen usw.
Hallo!
Meine Freundin ist alleinerziehend, der Vater zahlt keinen Unterhalt und kümmert sich auch nicht.
Sie bezieht UVG (das steht auf der Abrechnung, steht wohl für Unterhaltsvorschussgesetz?), aber das geht wohl nur 6 Jahre lang und die sind auch bald um.
Heißt das jetzt, daß sie nach Ablauf der 6 Jahre gar nichts mehr bekommt???
Das fände ich total ungerecht - was kann sie dafür, daß der Vater nicht zahlt (wobei er nach einem heftigen Unfall auch Schäden zurückbehalten hat und arbeitsmäßig auch nicht voll eindsatzbar wäre).
Gibts da nicht noch andere Gelder, die man dann beziehen könnte als Ersatz für den Unterhalt?
vg, sharkzzz
Hallo sharkzzz,
warum zahlt der Vater nicht?
Er kann doch gerichtich zu Unterhaltsleistungen gezwungen werden. Notfalls auch durch Pfändung von Einkommen usw.
Wenn er kein oder nur minimales Einkommen hat, dann kann man auch nichts pfänden.
Ich denke, sie hat dann Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV oder sowas in der Art. Verhungern muß sie nicht. Wenn das Kind aber schon fast 6 ist, dann kann sie ja vormittags während der Schulstunden eigentlich auch arbeiten gehen und sich was dazuverdienen.
Laut dieser Seite http://www.familienhandbuch.de/cmain...gen/s_252.html gibt es dieses Geld maximal sechs Jahre
"Die Leistungen können für längstens 72 Monate bewilligt werden (§ 3 UVG). Teile von Kalendermonaten werden dabei zusammengerechnet; je 30 Tage zählen als ein Monat (§ 191 BGB). Jeder Kalendermonat, für den die volle Monatsleistung gezahlt worden ist, wird ungeachtet der Zahl seiner Kalendertage, stets als ein Monat gerechnet."
Viele Grüße, Lilalucy
nö, nach dem UVG kriegt sie nur die 71 Monate lang Geld. Ist echt eine Unverschämtheit... aber wenn der Vater nicht arbeiten kann, kann man auch nix pfänden
Das ist noch ne Alternative. Trotzdem traurig, daß so viele Väter in D (und auch einige Mütter) den Kindern keinen Unterhalt zahlenOriginal geschrieben von vivian
Wenn er kein oder nur minimales Einkommen hat, dann kann man auch nichts pfänden.
Ich denke, sie hat dann Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV oder sowas in der Art. Verhungern muß sie nicht. Wenn das Kind aber schon fast 6 ist, dann kann sie ja vormittags während der Schulstunden eigentlich auch arbeiten gehen und sich was dazuverdienen.
Wenn der Anspruch auf UVG erloschen ist, dann kann sie zum Sozialamt gehen. Dort würde sie für ihr Kind Sozialhilfe bekommen und das Sozialamt oder Jugendamt verfolgt die Ansprüche gegen den Kindesvater weiter.
Diese erlöschen auch nicht, sondern der Vater schiebt dann einen schönen Schuldenberg vor sich her.
@ Day
Er hat kaum Einkommen, soweit ich weiß - und vor Gericht würde sie deswegen nicht gehen, da ist sie zu gutmütig.
@ vivian
Sie macht gerade eine Ausbildung zur Versicherungskauffrau - aber die ca. 150 monatlich fehlen dann natürlich im Portemonnaie, wenn sie kein UVG mehr bekommt.
Verhungern würde sie bestimmt nicht, aber es ist doch einfach ungerecht, daß normalerweise viel länger gezahlt wird (durch Väter), und so einfach nach 6 Jahren Schluss ist.
@ Wendolene
Ich werde ihr das mal sagen - soweit ich weiß, bezieht sie aber auf jeden Fall Wohngeld vom Sozialamt.
Ich danke Euch allen!
sie ist zu gutmütig und der Vater drückt sich und dafür soll dann letztendlich der Steuerzahlen zahlen. Und das ist ja schon 6 Jahre lang der Fall und dann diese Zeit noch zu kurz finden
Finde ich eine seltsame Logik.
Das versteh ich nicht... wirklich nicht. Was hat das denn mit "gutmütig" zu tun?Original geschrieben von sharkzzz
@ Day
Er hat kaum Einkommen, soweit ich weiß - und vor Gericht würde sie deswegen nicht gehen, da ist sie zu gutmütig.