Bundesweit gilt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt für diese Zeit bestimmte Richtwerte vor.

In reinen Wohngebieten etwa darf ein Wert von 35 Dezibel nicht überschritten werden.
Zum Vergleich: Blätterrascheln im Wind sind etwa 20 Dezibel, eine Unterhaltung zwischen mehreren Personen 50 Dezibel, ein Staubsauger 80 Dezibel.

Die Bundesländer können davon abweichen, im Zweifelsfall (bei Klage) würde jedoch Bundesrecht gelten.
Außer Hamburg haben auch andere Bundesländer eigene Regelungen. So gilt in Niedersachsen eine Verordnung, nach der die Sperrzeit statt um 22 erst um 23 Uhr beginnt. Nordrhein-Westfalen hat laut Dehoga die biergarten-freundlichste Regelung getroffen mit einer Nachtruhe ab Mitternacht.

Wenn also die 35 dB in deinem SZ nicht überschritten werden, kannst Du wohl gar nichts machen.

http://217.160.79.153/tsolcgi/ts.cgi...mplt=object_ph