Das ist auch gut so.Original geschrieben von Nicht_der_Papa
Ich aber verurteile niemanden, ich bin nämlich kein Richter.
Objektiv gesehen liegt das Schutzalter vielleicht bei 13. Und objekiv gesehen, hat Marco den Tatbestand des Kindermissbrauchs erfüllt, A-B-E-R
§ 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Wie oben schon mal geschrieben Wenn Charlotte ihn angeschwindelt hat bzgl des Alters und er demzufolge gelaubt hat, es mit einer 15järigen zu tun zu haben, hat er nicht vorsätzlich gehandelt. Einen fahrlässigen Kindesmissbrauch gibt es aber nicht. ---> STRAFFREI
Soweit die gesetzliche Regelung in Deutschland. ABER: siehe oben Dies ist ein rechtsstaatliches Prinzip, das auch in der Türkei gelten müsste.
Gute Nacht.