Hallo,
ich sag gleich vorweg, ich bin kein Steuerexperte, hatte aber eben meine Steuerrechtsprüfung und mich hat das gerade interessiert. In Ö. gibt es diese Pauschale (meines Wissenstandes her) nicht und ich geb keine Garantie ab.
So wie ich das verstanden habe, musst du in einem Dienstvertragsverhältnis sein und Beiträge zur gesetzlichen Vorsorge (Rente) entrichtet haben. Diese sind als Sonderausgabe abzugsfähig und wirken einkommensmindernd.Die Pauschale kann in Anspruch genommen werden und erleichtert die Berechnung.
Du kannst sie also auch als Studentin geltend machen. Die Berechnung geht nach 2 Schritten.
Erstens: 50% der relevanten Versorgungsbeiträge (die du im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis geleistet hast )PLUS
Zweites: 11% deines Arbeitslohnes, aber höchstens 1500.
Die Summe dieser Beträge ist der Absatzbetrag.
Als Student müsstest du eigentlich auch die Studiengebühren und diverse Hilfsmittel (Bücher etc.) absetzen können, musst du mal versuchen, die Finanzämter sind sich da noch nicht ganz einig. Du musst nachweisen, dass das Studium mit deiner Arbeit zu tun hat..tja
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.