du hast auf jeden Fall Anspruch darauf, dass er dir dann wenigstens ausbezahlt wird. Gewähren muss ihn der AG mMn nicht (leider).
die Kündigungsfrist, auch die gesetzliche, ist abhängig davon, wie lange du schon in dem Unternehmen bist!
siehe hier:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsre...ngsfristen.php
ich hab mich aber auch schon des öfteren gefragt, ist ein Monat = 4 Wochen? oder wie wird das genau gerechnet? das würde mich auch sehr interessieren...