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Thema: Abzocke am Telefon

  1. #101
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    Zitat Zitat von angeleye263 Beitrag anzeigen
    @Isd
    ...

    Und wie man am Telefon nicht "nein" sagen kann, kann ich eh nicht verstehen. Ich würde mir nichts aufschwatzen lassen was ich nicht will. Aber gute Verkäufer können einem Eskimo einen Kühlschrank verkaufen und wenn dieser ihn haben will ist das ja nicht dem Verkäufer seine schuld. Die letzte Entscheidung liegt bei seriösen Telefonverkäufen immer beim Käufer, so ist es ja auch rechtlch.
    Da stimme ich dir vollkommen zu.
    GERADE am Telefon, das ist doch wie hier im Inet ! Jeder sagt seine Meinung so, wie er es im RL vermutlich nicht tun würde.
    Einfach Nein sagen und auflegen! Ich weiß nicht, wo das Problem ist.

    Ich finde es unfair, dass jetzt auf angeleye herungehackt wird.

    Da ist mal wieder die Geschichte, die mich eh nervt, dass Kunden nicht selbst entscheiden können/wollen und SEHR GERNE ihre Verantwortung für ALLES abgeben an andere, weil das ja das Einfachste ist...
    Selbst Schuld sind die wenigsten an ihrer Entscheidung....

    Meine Schwiegermutter ist auch auf so eine Firma am Telefon hereingefallen. Sie hatte dann wochenlang so eine Vorwahlnummer im Tel. eingestellt, die "sparen" sollte. Letztendlich hat sie nichts gespart, das war klar.
    Ziemlich blöde und nervige Sache, das wieder loszuwerden, gerade für ältere Menschen, die technisch nicht auf dem neuesten Stand sind.
    Wir stehen auch nicht im Telefonbuch und wenn nach der Nummer gefragt wird, gebe ich auch halt einen Zahlendreher an.
    Geändert von hibernating (24.08.08 um 11:25:14 Uhr)
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
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  2. #102
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    Da stimme ich dir vollkommen zu.
    GERADE am Telefon, das ist doch wie hier im Inet! Jeder sagt seine Meinung so, wie er es im RL vermutlich nicht tun würde.
    Einfach Nein sagen und auflegen! Ich weiß nicht, wo das Problem ist.

    Ich finde es unfair, dass jetzt auf angeleye herungehackt wird.

    Da ist mal wieder die Geschichte, die mich eh nervt, dass Kunden nicht selbst entscheiden können/wollen und SEHR GERNE ihre Verantwortung für ALLES abgeben an andere, weil das ja das Einfachste ist...
    Selbst Schuld sind die wenigsten an ihrer Entscheidung....
    Ich glaube Du weißt nicht, wovon Du redest.
    Du vergisst hier einfach, dass viele trotz klarem Nein am Telefon angeblich einer/m Vertragsänderung/-erweiterung/-abschluss zugestimmt haben (Missverständniss beim Anrufer) und oft genug ohne weitere Unterlagen und Unterschrift zur Zahlung herangezogen werden.

    Eine Besonderheit ist hier nämlich, dass ein per Telefon abgeschlossener Vertrag auch heute noch teilweise sofort ohne Vertragsunterlagen/Unterschrift rechtsgültig wird und es hier auch keine Widerspruchsfristen gibt. Wie praktisch, denn dazu braucht/e es keinen Beweis über die tatsächliche Zustimmung des Angerufenen.

    Zwar hat der Gesetzgeber diese Werbeanrufe verboten, aber gebracht hat das nicht viel.

    Von der Verbraucherzentrale BW:
    Das nun beschlossene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft treten und soll das Vorgehen unseriöser Unternehmen erschweren. So dürfen am Telefon werbende Firmen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken und müssen bei Verstoß gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung mit hohen Geldbußen der Bundesnetzagentur rechnen. Für die Abmahntätigkeit der Verbraucherzentrale sollen Angerufene darauf achten, sich Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers und des Unternehmens sowie den Grund des Anrufs und eventuelle Rufnummernunterdrückung zu notieren. Denn die Verbraucherzentrale kann nur anhand konkret dokumentierter Fälle gegen wettbewerbswidrige Anrufer vorgehen.

    Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird das Widerrufsrecht bei Telefonverträgen auf die Lieferung von Zeitschriften und Glücksspiele ausgedehnt. Allerdings hält die Verbraucherzentrale diese Ausweitung des Widerrufsrechts nicht für ausreichend, da Angerufene immer wieder Vertragsbestätigungen nach Werbetelefonaten bekommen. Verträge, die bei Anruf des Anbieters zustande kommen, sollten daher grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung des Verbrauchers wirksam werden. Nur so entlastet man die durch Anrufe ohnehin in ihrer Privatsphäre Belästigten von der Verantwortung, untergeschobene Vereinbarungen auch noch aufwändig per Einschreiben widerrufen zu müssen.

    Dann hat sich das Problem von Schnuffis Mutter erledigt. Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz:
    Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.
    http://www.bmj.bund.de/enid/0,64f980...lungen_58.html

  3. #103
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    Zitat Zitat von Nicht_der_Papa Beitrag anzeigen
    Ich glaube Du weißt nicht, wovon Du redest.

    ...[/URL]
    Nö, scheinbar nicht, ich bin ja auch nicht betroffen.
    Ich sage nur wieder einmal: Das ist meine Meinung und ICH würde sofort Nein sagen und auflegen. Witzig, dass so viele aufgeklärte Leute dies nicht können.

    Gute Sache, dass sich das ändern wird in 2009.
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  4. #104
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    Nö, scheinbar nicht, ich bin ja auch nicht betroffen.
    Ich sage nur wieder einmal: Das ist meine Meinung und ICH würde sofort Nein sagen und auflegen. Witzig, dass so viele aufgeklärte Leute dies nicht können.
    Du verstehst den entscheidenden Punkt immer noch nicht. Denn der besteht darin, dass man auch bei einem eindeutigen Nein einen Vertrag abgeschlossen haben kann.
    Wie willst Du das Gegenteil im Zweifelsfall beweisen.

  5. #105
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    Zitat Zitat von Nicht_der_Papa Beitrag anzeigen
    Du verstehst den entscheidenden Punkt immer noch nicht. Denn der besteht darin, dass man auch bei einem eindeutigen Nein einen Vertrag abgeschlossen haben kann.
    Wie willst Du das Gegenteil im Zweifelsfall beweisen.
    "NEIN, danke!": dann haben die gleich meinen Namen, meine Adresse, meine Kontodaten?
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  6. #106
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    "NEIN, danke!": dann haben die gleich meinen Namen, meine Adresse, meine Kontodaten?
    Meine Mutter steht im Telefonbuch.
    Da war die Adresse nicht das Problem.

    Ausserdem war sie ja damit einverstanden, Infomaterial zu erhalten. (keinen Vertrag)

    Wer Kontodaten übers Telefon rausgibt, ist selbst schuld.
    Allerdings, um nochmal auf Telekom zurückzukommen, haben die ja von den meisten Kunden eine Einzugsermächtigung.
    Da können die abbuchen, was sie wollen.
    Geändert von Schnuffi (24.08.08 um 17:47:14 Uhr)

  7. #107
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    "NEIN, danke!": dann haben die gleich meinen Namen, meine Adresse, meine Kontodaten?
    Wieso Kontodaten?
    Um eine Rechnung zu schicken braucht man die doch nicht.

    Dazu reichen Name und Anschrift vollkommen.

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