@Jan:
Beim Tod meines Opa´s war das aber so. Ich hab den Rechtsanwalt eingeschaltet, meine Tante auch. Meine Tante war - was sich im Nachhinein erst rausgestellt hatte - nicht blutsverwandt mit meinem Opa, d. h. sie wurde auch nicht adoptiert, er hatte ihr nur seinen Namen gegeben. Da sie aber das Beerdigungsinstitut verständigt hatte und alles ausgesucht hatte, musste sie auch zahlen, nachdem ich das Erbe ausgeschlagen hatte. Die Vermieterin meines Opas blieb auf den Kosten der Wohnungsräumung sitzen. Das ist Fakt.
Ich hab lediglich 125 EUR für den Anwalt und die Kosten für die Ausschlagung des Erbes (40 EUR glaub ich) zahlen müssen.