Am 27. November 2002 wurde Kaufmann wegen eines von ihm gestandenen Mordes an seinem Steuerberater zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mit diesem falschen Geständnis wollte Kaufmann seine an Krebs erkrankte, inzwischen verstorbene Ehefrau Alexandra decken, die für diese Tat drei Erfüllungsgehilfen engagiert hatte. Nachdem die tatsächlichen Täter verurteilt worden waren, kam Kaufmann wieder auf freien Fuß. Er widerrief sein Geständnis und erreichte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 26. Januar 2005 wurde er von der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg freigesprochen.