Gemäß ihrem Vertrag hat die Vormieterin vorsorglich den vollen Februar bis zu ihrem vertraglichen Mietende gezahlt, da sie möglicherweise noch nicht genau wusste, wann sie umziehen kann.
Dadurch, dass Du eher in die Wohnung eingezogen bist, hast Du ihren Mietvertrag vorzeitig beendet. Genau genommen am Tag deines Einzugs. Siehe auch die geposteten Urteile.
Denkst Du.
Nur, das spielt dabei gar keine Rolle. Entscheidend ist viel mehr, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dich statt fand.
Denn die Mietzahlungspflicht des Vormieters entfällt dann, wenn eine Gebrauchsüberlassung an einen Nachmieter erfolgt ist
oder von diesem Mietzahlungen geleistet wurden.
Wie oben schon geschrieben, ist die Mietrückerstattung an die, sowie die noch ausstehende Abrechnung der Umlagen mit der Vormieterin und eine mögliche Nachforderung an Dich ausschliesslich Sache deiner Vermieterin, denn Du hast keinen Vertrag mit der Vormieterin.
Du kannst jetzt natürlich gegen die Vormieterin auf Herausgabe der zu Unrecht einbehaltenen Summe klagen. Und die muss zusehen wie sie sich die Summe von deiner Vermieterin holt. Das wäre der korrekte Weg.
Darauf hin könnte deine Vermieterin diese Summe bei Dir einfordern, da es kaum eine schriftliche Vereinbarung geben dürfte, die dich von der Mietzahlung für diese Zeit entbindet.
Auch wenn nicht Du, sondern deine Vermieterin Schuldner der Vormieterin ist, so amüsiert mich doch dein Rechtsverständnis.
Aber irgendwie finde ich es sowieso komisch. Kann ja kaum sein, dass eine Vermieterin nichts über die rechtliche Situation weiß und darüber dass sie selbst der Vormieterin die zuviel bezahlte Miete zurück zahlen muss. Da stellt sich wohl eine dumm.
Ich meine, wenn die so gut befreundet sind, dann könnte es ja sein, dass die Vormieterin ihren Anspruch bereits angemeldet hat und deine Vermieterin ihr ob der günstigen Situation des zuviel überwiesenen Geldes empfohlen hat, der Einfachheit halber so zu verfahren, weil sie sonst selbst die halbe Miete bei dir noch nachfordern müsste.
Obwohl es kaum eine schriftliche Vereinbarung darüber geben dürfte, dass Du eine Zusage auf fast einen Monat mietzinsfreies wohnen hattest, merkt hier doch jede das Du absolut davon überzeugt bist es wäre rechtens, wenn der Vormieter für diesen Zeitraum noch Miete zahlt.
Könnte deiner Vermieterin ja auch unangenehm sein.
Eine Wohnung vorzeitig zu überlassen heißt jedenfalls noch nicht dort kostenfrei wohnen zu dürfen.
Aber das ist nur Spekulatius.