Bin kein Experte, aber:

Natürlich sind das zwei verschiedene Sachverhalte, aber wenn du nichtmal schriftlich einen Vertrag über die Ablösesumme angefertigt hast, steht doch Aussage gegen Aussage, d.h. sie kann notfalls einfach behaupten, es seien 5500 EUR vereinbart gewesen, solltest du ihr mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Selbst wenn es einen Vertrag gibt, bin ich nicht sicher, ob du Anspruch auf die Differenz hast, weil du eben selbst 5500 EUR überwiesen hast (die überschüssigen 1000 Euro können ja theoretisch für sonstwas sein).


Ich würde es über deine Vermieterin probieren und an ihre Fairness bzw. die deiner Vormieterin appellieren, da sehe ich noch die größte Chance. Ich füchte aber, wenn sie nicht zahlen will, wirst du die 400 Euro als Lehrgeld verbuchen müssen.