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Thema: @ die Juristinnen an Board - ich bräuchte Eure Hilfe

  1. #11
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mein Mietverhältnis gilt ab März, die Vormieterin wollte die Wohnung schon Anfang Februar räumen, hat aber bis Ende Februar vertraglich gemietet. Die Vermieterin hat mir nachdem die Vormieterin die Wohnung geräumt hatte (wozu ich sie übrigens nicht genötigt habe, sie hätte auch gerne bis Ende Februar dort wohnen bleiben können..) die Schlüssel schon übergeben. Keine Ahnung, was daran witzig ist?! Mit vorzeitiger Vermietung hat das doch nichts zu tun, die vermieterin hat ja nicht 2 mieten kassiert. Sie hat die Schlüssel anfang Februar freiwillig aus der Hand gegeben...
    Neben dem ganzen anderen Ärger: Wer wann den Schlüssel abgibt ist unerheblich, die Vormieterin ist bis zum letzten Tag für den sie Miete bezahlt hat, Mieterin. Da hat ohne definierte Absprache mit ihr niemand die Wohnung zu betreten oder zu beziehen. Die Vermieterin hat nicht das Recht dir die Wohnung schon vorher zu überlassen, wenn die Vormieterin dir das nicht ausdrücklich zugesteht.

    Und wegen des zu viel überwiesenen Geldes: Vertragspartnerin ist für dich der Vermieter, nicht der Vormieter. Die Vormieterin muss dir also den vollen Betrag zurückzahlen, Mietforderungen an Dich hat sie nicht.

  2. #12
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mein Mietverhältnis gilt ab März, die Vormieterin wollte die Wohnung schon Anfang Februar räumen, hat aber bis Ende Februar vertraglich gemietet.
    Gemäß ihrem Vertrag hat die Vormieterin vorsorglich den vollen Februar bis zu ihrem vertraglichen Mietende gezahlt, da sie möglicherweise noch nicht genau wusste, wann sie umziehen kann.
    Dadurch, dass Du eher in die Wohnung eingezogen bist, hast Du ihren Mietvertrag vorzeitig beendet. Genau genommen am Tag deines Einzugs. Siehe auch die geposteten Urteile.

    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mit vorzeitiger Vermietung hat das doch nichts zu tun, die vermieterin hat ja nicht 2 mieten kassiert.
    Denkst Du.
    Nur, das spielt dabei gar keine Rolle. Entscheidend ist viel mehr, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dich statt fand.
    Denn die Mietzahlungspflicht des Vormieters entfällt dann, wenn eine Gebrauchsüberlassung an einen Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzahlungen geleistet wurden.

    Wie oben schon geschrieben, ist die Mietrückerstattung an die, sowie die noch ausstehende Abrechnung der Umlagen mit der Vormieterin und eine mögliche Nachforderung an Dich ausschliesslich Sache deiner Vermieterin, denn Du hast keinen Vertrag mit der Vormieterin.

    Du kannst jetzt natürlich gegen die Vormieterin auf Herausgabe der zu Unrecht einbehaltenen Summe klagen. Und die muss zusehen wie sie sich die Summe von deiner Vermieterin holt. Das wäre der korrekte Weg.
    Darauf hin könnte deine Vermieterin diese Summe bei Dir einfordern, da es kaum eine schriftliche Vereinbarung geben dürfte, die dich von der Mietzahlung für diese Zeit entbindet.

    Auch wenn nicht Du, sondern deine Vermieterin Schuldner der Vormieterin ist, so amüsiert mich doch dein Rechtsverständnis.

    Aber irgendwie finde ich es sowieso komisch. Kann ja kaum sein, dass eine Vermieterin nichts über die rechtliche Situation weiß und darüber dass sie selbst der Vormieterin die zuviel bezahlte Miete zurück zahlen muss. Da stellt sich wohl eine dumm.
    Ich meine, wenn die so gut befreundet sind, dann könnte es ja sein, dass die Vormieterin ihren Anspruch bereits angemeldet hat und deine Vermieterin ihr ob der günstigen Situation des zuviel überwiesenen Geldes empfohlen hat, der Einfachheit halber so zu verfahren, weil sie sonst selbst die halbe Miete bei dir noch nachfordern müsste.

    Obwohl es kaum eine schriftliche Vereinbarung darüber geben dürfte, dass Du eine Zusage auf fast einen Monat mietzinsfreies wohnen hattest, merkt hier doch jede das Du absolut davon überzeugt bist es wäre rechtens, wenn der Vormieter für diesen Zeitraum noch Miete zahlt.
    Könnte deiner Vermieterin ja auch unangenehm sein.
    Eine Wohnung vorzeitig zu überlassen heißt jedenfalls noch nicht dort kostenfrei wohnen zu dürfen.
    Aber das ist nur Spekulatius.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Nicht_der_Papa Beitrag anzeigen
    Gemäß ihrem Vertrag hat die Vormieterin vorsorglich den vollen Februar bis zu ihrem vertraglichen Mietende gezahlt, da sie möglicherweise noch nicht genau wusste, wann sie umziehen kann.
    Dadurch, dass Du eher in die Wohnung eingezogen bist, hast Du ihren Mietvertrag vorzeitig beendet. Genau genommen am Tag deines Einzugs. Siehe auch die geposteten Urteile.

    Denkst Du.
    Nur, das spielt dabei gar keine Rolle. Entscheidend ist viel mehr, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dich statt fand.
    Denn die Mietzahlungspflicht des Vormieters entfällt dann, wenn eine Gebrauchsüberlassung an einen Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzahlungen geleistet wurden.

    Wie oben schon geschrieben, ist die Mietrückerstattung an die, sowie die noch ausstehende Abrechnung der Umlagen mit der Vormieterin und eine mögliche Nachforderung an Dich ausschliesslich Sache deiner Vermieterin, denn Du hast keinen Vertrag mit der Vormieterin.

    Du kannst jetzt natürlich gegen die Vormieterin auf Herausgabe der zu Unrecht einbehaltenen Summe klagen. Und die muss zusehen wie sie sich die Summe von deiner Vermieterin holt. Das wäre der korrekte Weg.
    Darauf hin könnte deine Vermieterin diese Summe bei Dir einfordern, da es kaum eine schriftliche Vereinbarung geben dürfte, die dich von der Mietzahlung für diese Zeit entbindet.

    Auch wenn nicht Du, sondern deine Vermieterin Schuldner der Vormieterin ist, so amüsiert mich doch dein Rechtsverständnis.

    Aber irgendwie finde ich es sowieso komisch. Kann ja kaum sein, dass eine Vermieterin nichts über die rechtliche Situation weiß und darüber dass sie selbst der Vormieterin die zuviel bezahlte Miete zurück zahlen muss. Da stellt sich wohl eine dumm.
    Ich meine, wenn die so gut befreundet sind, dann könnte es ja sein, dass die Vormieterin ihren Anspruch bereits angemeldet hat und deine Vermieterin ihr ob der günstigen Situation des zuviel überwiesenen Geldes empfohlen hat, der Einfachheit halber so zu verfahren, weil sie sonst selbst die halbe Miete bei dir noch nachfordern müsste.

    Obwohl es kaum eine schriftliche Vereinbarung darüber geben dürfte, dass Du eine Zusage auf fast einen Monat mietzinsfreies wohnen hattest, merkt hier doch jede das Du absolut davon überzeugt bist es wäre rechtens, wenn der Vormieter für diesen Zeitraum noch Miete zahlt.
    Könnte deiner Vermieterin ja auch unangenehm sein.
    Eine Wohnung vorzeitig zu überlassen heißt jedenfalls noch nicht dort kostenfrei wohnen zu dürfen.
    Aber das ist nur Spekulatius.

    Der letzte Satz passt. Wenn die Vermieterin mir vor Zeugen (unter anderem der vormieterin) den schlüssel gibt und sagt, ich darf die Wohnung gerne schon nutzen, sie vertraut mir und schließlich zahle ich den monat ja auch noch voll für meine alte Wohnung, was ist dann daran unrechtens?! Übrigens, wenn die vormieterin denkt, sie hätte noch einen Anspruch wegen dieser Zeit an mich, ist es nicht der normale Weg, mich zu kontaktieren und das mit mir zu besprechen, anstatt einfach Geld einzubehalten? Den Grund, warum sie auf den 400 Euro sitzen geblieben ist, hat sie mir auch erst nach penetrantem nachhaken verraten. Da hat sie sich meiner Meinung nach schon mal selbst ins Unrecht gesetzt. Warum geht sie nicht, wenn sie feststellt, dass sie ein Problem damit hat, dass ich vorzeitig in die Wohnung eingezogen bin zur Vermieterin und fragt sie, warum sie mir schon Zugang zur Wohnung gewährt?

    bin schon total gespannt auf Deine fachkundige Antwort, die ich übrigens sehr schätze, denn Du hast ja das Google-Diplom und daher den vollen Durchblick.

  4. #14
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    [QUOTE=Angelina;1999569 bin schon total gespannt auf Deine fachkundige Antwort, die ich übrigens sehr schätze, denn Du hast ja das Google-Diplom und daher den vollen Durchblick.[/QUOTE]

    OT: Was ich nicht verstehe: Du stellt eine Frage, einige helfen dir, googlen sogar Urteile. Die mögen dir nicht gefallen. Aber deshalb brauchst du doch niemanden anzugehen.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  5. #15
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    Die Vormieterin war dabei als du den Schlüssel bekommen hast - wieso hat sie nun ein Problem damit und behält Geld von Dir?

    Ansonsten wurde bereits hier alles richtig dargestellt - Forderung nach Vertragsverhältnis. Du hast deine Vertragsforderungen gegenüber der Vormieterin erfüllt, sie auch indem Du die Sachen nun hast. Dass sie aber nun Geld von Dir einbehält, welches keiner Leistung von ihr gegenüber steht, tja wie nennt man sowas... lassen wir das lieber.


    Ich würde dir empfehlen alles in ruhigen, sachlichen Gesprächen zu dritt zu klären, schliesslich bist du da ja erst eingezogen.

  6. #16
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    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    OT: Was ich nicht verstehe: Du stellt eine Frage, einige helfen dir, googlen sogar Urteile. Die mögen dir nicht gefallen. Aber deshalb brauchst du doch niemanden anzugehen.
    Macht ja nix. Wenn jemand nicht kapieren will was der Punkt ist, dann ist das nicht mein Problem. Ist es ja sowieso nicht.

    Ich für meinen Teil würde es in dieser Situation total in Ordnung finden, wenn die Vormieterin mir die halbe Miete abgezogen hätte. Auch wenn das nicht ganz der korrekte Weg ist, steht ihr diese Miete ja unstrittig zu. Während ich sie als neue Mieterin sowieso zu tragen habe.

    Und wie schon geschrieben, wenn die Threaderstellerin der Meinung ist, dass die Vermieterin ihr für den Februar unter Zeugen für den kompletten Februar Mietzinsfreiheit (ich habe es nirgendwo eindeutig gelesen) zugesagt hat, dann kann sie diese 400 Euro ja mit der nächsten Miete verrechnen. Spätestens dann wird sich die Vermieterin, die so tut als hätte sie damit nichts zu tun, sicherlich bewegen.

  7. #17
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    Die ganze Sache mit der vorzeitigen Wohnungsüberlassung ist - wie schon gesagt wurde - aber nicht Angelinas Problem, sondern das zwischen VORmieterin und VERmieterin. Letztere hat das Geld an die Vormieterin zu zahlen, kann es aber meines Erachtens NICHT von Angelina einfordern, weil Angelina nirgendwo unterschrieben hat, dass sie die Wohnung schon ab Februar mietet. Ohne Vertrag im Februar keine Februar-Miete. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vermieterin sie schon in die Wohnung reingelassen hat oder nicht. Sie hätte ja auch *irgendeine* Person in die Wohnung lassen können, die hätte auch nicht zahlen müssen, da kein Vertrag. Das ist so gesehen das alleinige Problem der Vermieterin, die meines Erachtens auch auf den Kosten sitzen bleiben müsste.


    Aber *eigentlich* ging es ja auch um den Ablösevertrag

  8. #18
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    Ich danke euch für Eure Hilfe! :-) Momentan geht die Dame nicht ans Telefon. wenn sie keine Stellung mehr dazu nimmt, werde ich dann ab nächster Woche den Anwalt einschalten.

  9. #19
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Übrigens, wenn die vormieterin denkt, sie hätte noch einen Anspruch wegen dieser Zeit an mich, ist es nicht der normale Weg, mich zu kontaktieren und das mit mir zu besprechen, anstatt einfach Geld einzubehalten?
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

    Sie hat diesen Anspruch nicht gegen Dich, sondern gegenüber eurer Vermieterin. Die ist Vertragspartner. Nicht Du.
    Niemand muss hier in D Miete für eine Wohnung bezahlen, die der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung bereits an einen neuen Nachmieter übergeben hat.

    Wäre ja auch noch schöner.
    Stelle mir gerade vor, jemand kündigt heute zum 30.06., zieht aber schon zum 15.4. komplett aus, übergibt alles einschl. Schlüsseln an der Vermieter damit der jederzeit in die übergabebereite Wohnung gehen und schnellstens einen neuen Nachmieter finden kann. Der Vermieter übergibt dann quasi inoffiziell mietzinsfrei zum 18.4. die Wohnung an den neuen Nachmieter und macht den offiziellen Mietvertrag erst zum 1.7., weil der Vormieter ja schon bis 30.6. bezahlt hat.

    Vollkommen absurd, aber so wie Du es geschildert hast, die gleiche Situation.

    Logischerweise hat der Vormieter einen Rechtsanspruch auf die bereits gezahlten Mietkosten für den Zeitraum vom 18.4.-30.6. Denn für diesen Zeitraum hat er die Wohnung dem Nachmieter zum Gebrauch überlassen. Diesen Anspruch hat er aber nicht gegen den Nachmieter, sondern gegen den Vermieter. Der ist sein Vertragspartner und ihm hatte er die Miete gezahlt und deshalb muss der die auch zurück zahlen.

    Was der Vermieter mit dem Nachmieter vereinbart ist eine Sache zwischen den beiden Vertragspartnern. Also ein ganz anderes Vertragsverhältnis.
    Wenn der Vermieter seinen neuen Nachmietern für den Zeitraum von 18.4. bis 30.6. nachweisbar und eindeutig mietzinsfreies Wohnen zugesagt hatte, dann ist das seine Sache, da ihm die Wohnung gehört und er damit machen kann was er will. Dann muss der Nachmieter für diesen Zeitraum auch keine Miete zahlen.
    Geändert von Nicht_der_Papa (07.03.09 um 14:46:23 Uhr)

  10. #20
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    Zitat Zitat von maneschijn Beitrag anzeigen
    Die ganze Sache mit der vorzeitigen Wohnungsüberlassung ist - wie schon gesagt wurde - aber nicht Angelinas Problem, sondern das zwischen VORmieterin und VERmieterin.
    Eben- Wie schon mehrfach geschrieben. Nicht alle sind Blitzmerker.

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