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Thema: Problem mit Ebay Verkäufer arghh

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es ist eine Sache, was juristisch und moralisch korrekt ist, und die andere, was auch praktisch durchsetzbar ist.

    Dazu kommt noch, dass ein und dieselbe Ware von unterschiedlichen Personen unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Das hängt doch sehr von den eigenen Erfahrungen ab.

    Insofern, der Erwerb von Ware, auch von angeblich neuer oder neuwertiger, von privaten Verkäufern ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden, insofern kann man nur den Schluß ziehen, man sollte eine Ware nicht erwerben, wenn die Chance besteht, dass sie den eigenen Anforderungen nicht gerecht wird und dass man den Totalverlust nicht verkraften kann. Ich frage auch vor dem Bieten oftmals auch nochmal nach, wenn Eigenschaften, die mir wichtig sind, nicht ausreichend beschrieben sind.

    Im Notfall bleibt Euch noch die Möglichkeit, die Ware auf ebay wieder anzubieten, dann aber mit einer fairen und wahrheitsgemässen Beschreibung. Wer bereits ein ähnliches Teil der gleichen Firma hatte, sollte es ja montieren können. Wahrscheinlich bekommt Ihr nur einen Teil Eurer Ausgabe wieder herein, aber das ist ja besser als nichts.

  2. #2
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    ich sehe das doch ein wenig different.
    sicher ist ein privatverkäufer nicht in dem maße haftbar (zu machen) wie ein gewerblicher.

    ABER: es gibt eine ebay-richtlinie, die besagt - ich mag jetzt nicht nachschauen nach dem genauen wortlaut, ist aber leicht zu finden - daß ein artkel, der GROB von der beschreibung abweicht, nicht zum verkauf zulässig ist. und ein mangel bzw. eine fette beschädigung ist GROBES ABWEICHEN.

    nachdem sich der verkäufer so querstellt würde ich bei ebay den streitfall aufmachen, ihm anbieten, daß er den artikel komplett plus einmal porto für eine strecke zurücknimmt oder weiter über ebay gehen und versuchen, mir das geld über den ebay-käuferschutz zu holen wie gnurgli schon schrieb - gesetzt den fall ihr habt per paypal bezahlt.

    lg, die susi.
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  3. #3
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    Wurde mit Paypal bezahlt, hast Du gute Chancen den Kaufpreis zurückzubekommen.
    Einfach das Geld zurückfordern, und angeben warum. Wichtig - macht Fotos von der Ware und schickt sie NUR eingeschrieben/versichert zurück! Wenn überhaupt - sollte sich der Verkäufer nicht melden würde ich das nicht so zurückschicken.
    (Anm: Geld über PP zurückfordern!)

    Wenn ihr bei ebay Käuferschutz beantragen müsst, wird euch maximal der Betrag ÜBER 25€ erstattet, und auch das dauert. Auch hier braucht ihr erstmal nichts zurückschicken, sondern auf Reaktion des Verkäufers warten. Oh und wenn der sich nicht melde, eine negative Bewertung. Punkt. Ich hatte da schon mal den Fall, dass ich zu lange damit gewartet habe und der Verkäufer hat sich dann einfach von ebay abgemeldet *grummel* da hatte ich nichtmal die Genugtuung der schlechten Bewertung.
    (Hier muss das Geld über ebay zurückgefordert werden)
    "The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~

    Liste 2012

  4. #4
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    Klar, würde ich auch erst einmal den Käuferschutz beantragen. Nur, nachdem was ich bislang so gelesen habe, ist es auch nicht so einfach, da das Geld zurückzubekommen.

  5. #5
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    Leider haben wir nicht über paypal bezahlt.
    Allerdings bin ich grade auf was gestossen auf der Artikelseitenbeschreibung:

    Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.
    Rücknahme - Weitere Angaben:

    Bei grober Abweichung von der Artikelbeschreibung.

    Dies hat er dort stehen. Andere haben dort z.b stehen das sie den Artikel nicht zurücknehmen.

    Hat er das nun eingegeben? Oder Ebay? Bei anderen steht was anderes unter den Rücknahmebedignungen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Beautyjunkie Beitrag anzeigen
    Leider haben wir nicht über paypal bezahlt.
    Allerdings bin ich grade auf was gestossen auf der Artikelseitenbeschreibung:

    Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.
    Rücknahme - Weitere Angaben:

    Bei grober Abweichung von der Artikelbeschreibung.

    Dies hat er dort stehen. Andere haben dort z.b stehen das sie den Artikel nicht zurücknehmen.

    Hat er das nun eingegeben? Oder Ebay? Bei anderen steht was anderes unter den Rücknahmebedignungen.
    Ist doch egal, wer das eingegeben hat - wenns da steht muss es auch so umsetzbar sein. Trotzdem würd ich es nicht einfach so zurückschicken sondern erst auf Reaktion des Käufers oder noch besser ebay Käuferschutz warten.
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  7. #7
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    Ich bin ja ein sehr gutgläubiger Mensch, was wirklich nicht immer förderlich ist. Aber seit ich mitbekommen habe, wie ein Bekannter (leider) seinen Laden "geführt" habe, glaube ich solchen Verkäufern nichts mehr. Es wurde absichtlich falsche oder fehlerhafte Ware verschickt, um sich einen zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, weil grade nichts bessres da war. Und ich will ja niemandem was Böses unterstellen, aber seit ich die Hintergründe kenne, komme mir solche Aktionen wie mit der Sattelstütze oder dem Mainboard nicht mehr zufällig vor.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  8. #8
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    Hast du nicht zufälig seine Adresse, wenn er sich per Mail oder über ebay nicht meldet würde ich versuchen seine Telefonnummer rauszubekommen und anrufen.

    Wenn ein Artikel stark von der Beschreibung abweicht ist er verpflichtet dir das Geld zurück zu erstatten und den Artikel zurück zu nehmen.

    Hat er einen Haftungsausschluss in seiner Auktion stehen?
    Wenn nicht muss er sogar die einjährige Garantie übernehmen.
    liebe Grüße blossom

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