ich sehe das doch ein wenig different.
sicher ist ein privatverkäufer nicht in dem maße haftbar (zu machen) wie ein gewerblicher.
ABER: es gibt eine ebay-richtlinie, die besagt - ich mag jetzt nicht nachschauen nach dem genauen wortlaut, ist aber leicht zu finden - daß ein artkel, der GROB von der beschreibung abweicht, nicht zum verkauf zulässig ist. und ein mangel bzw. eine fette beschädigung ist GROBES ABWEICHEN.
nachdem sich der verkäufer so querstellt würde ich bei ebay den streitfall aufmachen, ihm anbieten, daß er den artikel komplett plus einmal porto für eine strecke zurücknimmt oder weiter über ebay gehen und versuchen, mir das geld über den ebay-käuferschutz zu holen wie gnurgli schon schrieb - gesetzt den fall ihr habt per paypal bezahlt.
lg, die susi.
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)