Nach Paragraph 357 Abs. 2 gilt zwar, dass der Verkäufer dir die Kosten für die Rücksendung auferlegen darf, wenn der Wert unter 40 Euro liegt, er sagt aber auch, dass diejenigen Waren ausgeschlossen sind, die nicht der bestellten entsprechen:
[FONT=Arial]"(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn [/FONT][FONT=Arial]die Sache durch Paket versandt werden kann. 2 Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt [/FONT][FONT=Arial]bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3 Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem[/FONT] [FONT=Arial]Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten[/FONT][FONT=Arial] der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der[/FONT][FONT=Arial] bestellten entspricht."[/FONT]
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Dass die Schuhe Made in China sind (sofern nicht anders erwähnt) und miese Qualität haben (das ist deine subjektive Einschätzung), kannst du kaum als Grund aufführen, wenn sie beschädigt sind dürfte das aber als Grund reichen, da du dann auch Anspruch auf Ersatz hättest.
Die Frage ist nur, ob sich der Verkäufer darauf einlässt oder rumbockt....
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