Zitat von
Gästin
Linni, eine Rechtschutzversicherung zahlt in der Regel bei Erbschaftsstreitigkeiten nur eine Erstberatung, wenn der Erbfall eingetreten ist. Wohlgemerkt, nur eine Erstberatung. Die Erbauseinandersetzung muss man selber zahlen. Ansonsten ist es so, wie Juttali schreibt, man wird eh informiert, wenn man zum Kreis der etwaigen Erben gehört.
Coco, lass die Brüder Brüder sein. Trauern und Weinen können sie dir nicht nehmen - das sind deine Gefühle zu deinem Vater. Die stehen dir zu. Und lass dir nicht vorschreiben, wie du Kontakt aufzunehmen hast. Wenn du anrufst, müssen sie eben reagieren.
Wenn sie mit Kosten zur Pflegeversicherung kommen, lass dir das nachweisen und zu den Bildern können sie viel sagen. Wenn es dir wichtig ist, lass es dir nachweisen. Und sowas geht tatsächlich geschmeidiger mit einem Anwalt.
Alleine wegen dem unteren geschriebenen würde ich mir schon eine holen.
Selbst wenn es nachher doch nur die Erstberatung ist die man bekommt, besser als gar nichts.
Und wenn sie dann noch kommen von wegen SIE wollen Geld, dann ist der Ofen ja ganz aus. Sei froh das du nichts mit ihnen zu tun hast und versuch für
dich klar zu kommen, dabei ist es egal wie, mach das womit es dir am besten geht. Vielleicht hilft dir eine Liste um abzuschließen, vielleicht ein Brief,
vielleicht auch nur weinen. Wichtig ist wirklich das du dich auf dich konzetrierst und die links liegen lässt.
Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...