@Phil
Du müsstest in diesem Fall aber nicht 150,00 Euro an den Anwalt zahlen.
Anwaltskosten wären hier 32,50 zuzüglich Auslagenpauschale (6,50) und Umsatzsteuer.
Aus Anwältinnensicht habe ich kaum Ärger mit der RS des ADAC. :-)
Advocard bewundere ich für die Werbekampagne. Sie haben es geschafft ihren Kunden zu vermitteln, dass das bloße Vorlegen einer Karte beim Anwalt reicht und man keinen Cent dazu zahlen muss.
Kaum ein Kunde einer RS weiß, dass grundsätzlich Anwaltskosten für den Verkehr mit der RS entstehen..
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."