Sicherlich kann man sich in seiner Sprache etwas zügeln, aber wenn ich demnächst hier nicht mehr kkp schreiben darf, was ich von einem Produkt halte, geht doch der Sinn des Austausches hier verloren
Also, ich werde weiter schreiben:"Produkt XY ist meiner Meinung nach das Geld nicht wert öä."
Wenn man so etwas nicht sagen darf, dann kann man es gleich lassen.
Man muss ja auch nicht immer gleich den Schwanz einziehen, hat mal jemand geprüft ob das eine rechtliche Grundlage hat?
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
Sicherlich kann man sich in seiner Sprache etwas zügeln, aber wenn ich demnächst hier nicht mehr kkp schreiben darf, was ich von einem Produkt halte, geht doch der Sinn des Austausches hier verloren
Generell kann ich @Davantage und @Choco nur komplett zustimmen!
Was ist mit der Meinungsfreiheit, die uns im Grundgesetz garantiert wird?
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
LG von Andrea
Geändert von sunny69 (30.01.10 um 17:18:14 Uhr)
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...
Herzlich willkommen hier!
Ich habe den Artikel 2 sehr wohl gelesen - aber wenn ich schreibe, dass ich ein Produkt von Firma XY einfach nur Schrott finde (mein persönliches Empfinden) - dann verstoße ich weder gegen "den Schutz der Jugend" noch gegen "das Recht der persönlichen Ehre"!
Das würde ich tun, wenn ich schreibe, wenn ich sage, die "Produktentwickler der Firma XY sind völlig bescheuert, so einen "Mist" auf den Markt zu bringen!" Aber das tue ich ja nicht...
LG von Andrea
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...
Nee, aber evtl. gegen allgemeine Gesetze wie eben das Strafgesetzbuch mit dem § bezüglich der üblen Nachrede.
Aber da selbst die Juristen sich uneinig sind was nun erlaubt ist und was nicht sollte man vielleicht abwarten was dabei herauskommt und sich eben auf sachliche und subjektive Kritik beschränken. Das kann ja wohl nicht so schwer sein
Wie hier schon geschrieben wurde, etwas was für eine von Euch "Schrott" sein mag kann für eine andere ein tolles Produkt sein, insofern wäre eine solche Aussage schon mal auf jeden Fall schwachsinnig ! Also ich meine die vielzitierte "Fa. XY macht nur Schrott" oder "Produkt sonstwas ist Schrott".
Ich habe überhaupt kein Problem damit, auf "Schrott"-Aussagen zu verzichten. Mir nützt es mehr, wenn klipp und klar gesagt wird, Produkt X reizt bei mir die Haut und macht Pickel und Produkt Y macht das Haar total schlapp.
Das Argument mit dem Geldausgeben zieht bei mir überhaupt nicht, denn Produkte, mit denen ich unzufrieden bin, bringe ich erbarmungslos zurück, ob sie nun unverträglich sind oder krümeln. Nur so bekommen Einzelhandel und Hersteller das richtige Feedback, ansonsten wird doch nur anhand der Verkaufszahlen der Erfolg bemessen (und bevor hierzu wieder eine Diskussion losgeht, nein, ich rate nicht dazu, wild alles zu kaufen, was einer unter die Nase kommt, nur um es wieder zurückzubringen).
Üble Nachrede ist Folgendes:
§ 186
Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
DAS aber mache ich NICHT, wenn ich aus eigenen Erfahrungen heraus mitteile, dass die Firma XY meiner Meinung nach nur Schrott produziert!
Das ist meine persönliche Erfahrung, die ich laut Grundgesetz auch öffentlich kundtun kann!
LG von Andrea
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...
@ Mäusken
Bei Unverträglichkeiten Dinge zurück zu bringen, da bin ich ganz bei dir. Das mache ich auch ...
Aber ich scheue mich davor, beim DM aufzuschlagen und zu sagen: Sorry, Produkt XY macht bei mir z.B. schlappes Haar obwohl Volumen drauf steht oder bräunt nicht so, wie ich mir das vorstelle (wenn ich einen SB gekauft habe). Oder: der E/ S hält nur eine halbe Stunde ..
Da sind schon meine Grenzen ...
Aber letzlich habe ich dafür ja auch Geld ausgegeben ...
Und dann möchte ich das hier auch darstellen können, wenn so ein Produkt m.E. nichts taugt ...