Zitat von
all about eve
Nein, das spielt keine Rolle, da die Täter die Kausalkette in Gang gesetzt haben, die zum Tod von Herrn Brunner geführt haben. Wenn du es nicht glaubst, empfehle ich dir das Studium der Rechtssprechung des BGH und der einschlägigen Literatur zum Strafrecht; aber du kannst auch das Gerichtsurteil abwarten, denn da wird es drinstehen.
Ansonsten frage ich mich wirklich, ob denn hier keiner sich einmal das Gesamtbild der Zeugenaussagen betrachtet hat. Interessant, dass die Presse jetzt umschwenkt, ohne die gesamten Zeugenaussagen zu betrachten.
Einige der in der S-Bahn belästigten Jugendlichen haben bereits am ersten und zweiten Verhandlungstag ausgesagt, dass die Situation am S-Bahnhof beim Aussteigen „bedrohlich“ war, ein Indiz dafür, dass Herr Brunner deswegen als erster zugeschlagen hat – er fühlte sich und die Kinder bedroht und hat also in Notwehr zugeschlagen. Es ist jemandem übrigens nicht zuzumuten, abzuwarten, bis er als erstes geschlagen wird, wenn er sich in einer bedrohlichen Situation befindet. Das Opfer hat also rechtlich gesehen für sich aus einer Notwehrsituation aus gehandelt, für die bedrohten Kinder in Nothilfe. Das ist nicht strafbar und in keinstem Fall verwerflich, so wie es hier und ab uns zu jetzt in der Presse dargestellt wird.
Vielleicht sollte sich der ein oder andere hier auch einmal überlegen, warum denn die Täter ausgerechnet an der gleichen S-Bahn-Station ausgestiegen sind wie die von ihnen in der S-Bahn bedrohten Kinder? Merkwürdiger Zufall. Und nein, Solln ist keine Endstation. Und warum sollte Herr Brunner von sich aus den beiden Herrschaften eins versetzen? Aus Spaß an der Freud oder weil er ein Rambo war? Unwahrscheinlich, insbesondere, wenn die bedrohliche Situation, so wie der S-Bahn-Fahrer geschildert hat, angeblich vorbei war. Was hätte es ihm denn gebracht, außer dass er die Jugendlichen dann nochmals extra sauer gefahren hätte, die sich ja angeblich sowieso entschlossen haben, vom Angriff abzulassen?
Nun zu diesem Herrn, dem S-Bahn-Fahrer: Von Anfang an war klar, dass dieser Mensch so aussagen würde. Und warum? Weil er sonst wegen unterlassener Hilfeleistung dran wäre und vermutlich auch seinen Job und damit seine Existenzgrundlage verlieren würde. Schon vor Wochen habe ich mich mit Kollegen und Anwälten darüber unterhalten, dass dessen Aussage mit Sicherheit so ausfallen würde.
Merkwürdig auch, dass der S-Bahn-Fahrer dann dem Jugendlichen, der offensichtlich „völlig grundlos“ geschlagen wurde, nicht zur Hilfe geeilt ist (wenn er denn schon grundlos geschlagen wurde). Der Jugendliche, der von einem überlegenen Erwachsenen angegriffen wurde, bedurfte also offensichtlich keiner Hilfe – aha. Eigentlich hat der S-Bahn-Fahrer sich damit ein Eigentor geschossen, denn er hätte doch wohl so oder so helfen müssen. So viel zur Glaubwürdigkeit dieses Zeugen.
Das Gericht wird dieser Aussage dann auch entsprechend würdigen – das bleibt zu hoffen.
Nun zu den beiden Angeklagten. Einer wurde von Herrn Brunner geschlagen, das scheint unstrittig zu sein. Was machen die beiden laut Zeugenaussagen? Schlagen sie im Affekt zurück? Nein, sie ziehen sich erst einmal zur „Beratung“ zurück. Verfolgt sie Herr Brunner? Nein. Dann kommen sie zurück, der eine mit einem Schlüssel zwischen seinen Fäusten, und prügeln gemeinschaftlich auf Herrn Brunner ein. Das ist auf keinen Falle eine Abwehrhandlung mehr, sondern ein Rachemotiv. Denn schließlich hätten auch die beiden Jugendlichen die Polizei rufen können, dass man geschlagen worden ist und Anzeige gegen Herrn Brunner erstatten können. Komisch, dass sie das nicht getan haben, oder?
Und jetzt bitte nicht anführen „Na ja, denen hätte ja keiner geglaubt“. Möglich, aber kein Grund, jemanden brutal zusammenzuschlagen. Als Herr Brunner dann bereits am Boden liegt, treten sie ihn weiter, zumindest der eine Angeklagte, währenddessen der andere irgendwann dann doch einmal ablässt.
Zeugenaussagen zufolge sind von den Angeklagten beim Treten Worte gefallen wie „Ich bring’ dich um, du Motherfucker“. Tja. Soviel zum Thema Vorsatz. Komisch, dass diese Aussagen in der Presse fast tot geschwiegen werden, aber dann wäre aber die Meldung „dass sich der Prozess ja gedreht habe“ keine Sensationsmeldung mehr.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass selbst wenn die Schläge von Herrn Brunner keine Notwehr bzw. Nothilfe gewesen sein sollten, was sehr unwahrscheinlich ist, auch nach den zeugenaussagen der bedrohten Kinder, der Angriff der Jugendlichen zeitversetzt danach durch nichts, aber auch rein gar nichts gerechtfertigt ist, da das Motiv nicht die Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs war, sondern Rache, somit ein niedriger Beweggrund.
Bleibt noch die Frage, ob sie nicht auch den Angriff gegen Herrn Brunner geführt haben, weil er ihnen beim Ausrauben der Kinder im Weg stand, also noch das Mordmerkmal „zur Begehung einer Straftat“ im Raum steht oder sie ihn als lästigen Zeugen wegen der Bedrohung in der S-Bahn gesehen haben („zur Verdeckung einer Straftat“). Letzteres wird ihnen aber tatsächlich kaum nachzuweisen sein.