Kannst Du keinen Vertrag zunächst nur für die Kurzzeitpflege ohne die andere Option unterzeichnen?
Eigentlich habe ich für meine Mutter nun einen Platz für die Kurzzeitpflege (mit Option auf Dauerwohnen), aber nun stelle ich fest, dass der Betreiber eine sog. "Selbstschuldnerische Bürgschaft" von mir verlangt, dass ich für alle Kosten, die meine Mutter nicht begleicht, zu haften und aufzukommen habe. Anfangs habe ich gedacht, das gehöre bei Heimverträgen dazu, aber nach Recherchen habe ich nun festgestellt, dass das ein sehr dubioses Instrument ist, das mit höchster Vorsicht zu genießen und nicht üblich ist. Ich habe mich schon bei der Verbraucher- bzw. Pflegeberatung dazu erkundigt, aber das ist eine juristische Grauzone, für die man spezielle Beratung benötigt. Zeit habe ich aber keine mehr, weil ich am Dienstag den Vertrag unterzeichnen und meine Mutter direkt danach einziehen soll.
Mir widerstrebt es, so eine "Carte blanche" zu unterzeichnen, aber das würde dann auf dem Rücken meiner hilflosen Mutter ausgetragen, wenn sie den Platz nicht bekommt.
"Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)
Kannst Du keinen Vertrag zunächst nur für die Kurzzeitpflege ohne die andere Option unterzeichnen?
astama, aus dem Bauch heraus würde ich sagen: mach es nicht.
Schade, dass janne nicht mehr hier ist, die könnte bestimmt was dazu sagen…
Ich habe mich schon bei der Verbraucherberatung und dem Pflegewegweiser erkundigt, aber eigentlich braucht man da Rechtsberatung. Ich habe aber keine Zeit mehr für große Beratung, weil ich am Dienstag einen Termin mit dem Sachbearbeiter des Heims habe.
Das Ganze ist eine ziemliche Grauzone.
Ich habe da auch kein gutes Gefühl. Eine Bürgschaft einzugehen, für wen auch immer, ist ganz heikel. Und die sog. "selbstschuldnerische Bürgschaft gilt unter Juristen als gefährlichste Form. weil man direkt haftet und das mit seiner Unterschrift auch zusagt. Ich weiß, dass wir nie etwas schuldig bleiben würden, aber ich will mit meiner Unterschrift auch niemandem "Carte blanche" geben.
Geändert von astama (24.03.23 um 19:36:38 Uhr)
"Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)
Ist die Frage, ob die Bürgschaft überhaupt rechtlich haltbar wäre in einer solchen Situation. Weil, wenn deine Mutter nicht zahlen könnte, ist die Frage, ob du überhaupt unterhaltspflichtig wärst.
Oder würde die Bürgschaft die Unterhaltspflicht aushebeln?
Du bräuchtest echt eine gute Rechtsberatung dafür. Richtiger Mist, sowas unter Zeitdruck zu entscheiden….
Ich drücke die Daumen für eine gute Lösung!
Ok, danke!
Aber was für ein Fall sollte/könnte dann eintreten in dem Astama als Bürge einspringen müsste?
Vandalismus?
Ich kann mir da irgendwie schwer ein Szenario vorstellen.
Dieses Seniorenhaus besteht schon seit Jahrzehnten, und im betreuten Wohnen gab es dort nie Probleme. Sie sind dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Habe aber gesehen, dass auch die Diakonie manchmal so etwas verlangt. Es scheint aber nicht die Regel zu sein, mir begegnet das in diesem Zusammenhang zum ersten Mal.
Die Bürgschaft träte in dem Fall ein, wenn meine Mutter pleite wäre und die Heimkosten nicht mehr zahlen könnte. Das würde allenfalls Sinn machen, wenn jemand komplett Selbstzahler ist. Das wird bei uns aber nie der Fall sein, weil wir ohnehin Sozialhilfe beantragen müssen (ich hätte lieber das Pflegewohngeld genommen, aber solange die Pflegeabteilung noch nicht modernisiert ist, zahlt die Stadt das nicht). Das könnte auch ein Argument sein, dass ich so eine Bürgschaft gar nicht unterzeichnen muss.
Geändert von astama (24.03.23 um 20:40:56 Uhr)
"Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)
Auf jeden Fall gut zu wissen, dass es so etwas gibt, bzw verlangt werden kann..
Meine Familie könnte das ja auch irgendwann betreffen..