Eigentlich bin ich die bezaubernde Jeannie. Bei dem "Wie wohnt ihr" Thread wollte ich das nur nicht verraten, weil "in einer Flasche" dann doch komisch klingt.
Eigentlich bin ich die bezaubernde Jeannie. Bei dem "Wie wohnt ihr" Thread wollte ich das nur nicht verraten, weil "in einer Flasche" dann doch komisch klingt.
Pucki, ich drücke die Daumen, dass es bald besser wird. Es ist sicherlich gut, dass du dafür in einem ersten Schritt zum Arzt gehst.
Mein Blog: www.cocoscutecorner.blogspot.ch
Think Pink - und das Leben ist schön!
Pucki, konntest du heute etwas Schlaf bekommen?
Liebe Grüße,
Jubi
Ein bisschen, zum Glück. Dafür hab ich dann auch verschlafen.
Vor Weihnachten habe ich meine Steuererklärung noch für 2009 gemacht und meine Angaben beschränken sich auf die Angaben von der Verdienstbescheinigung (Gehalt und die Sozialabzüge), meine zur Arbeit gefahrenen Kilometer (je nach Standort 8 km oder 23 km einfach) und einen Betrag für Kontoführungsgebühren mit entsprechenden Nachweisen.
Nun soll ich knapp 800 EUR nachzahlen. Ich frag mich, wie das denn sein kann Ich habe keine Freibeträge und bin eigentlich gar nicht verpflichtet, überhaupt die Erklärung einzureichen. Hab das dennoch gemacht, schön doof
Nele, das ist ja echt doof. Darf ich kurz was fragen: ich bin überrascht dass man die Steuereklärung so lange nachreichen kann, ich dachte immer nur bis ablauf des Folgejahres? Dann kann ich meine für 2011 doch noch einreichen? (ich mache übrigens auch meist keine, weil ich einmal 2 DM rausbekommen hab und einmal 1 € nachzahlen musste. Ich würde immer mit einer Software vorab ausrechnen. steht bei Dir keine Berechnung dabei?)
Ich will Sommer!
Steuererklärungen kann man rückwirkend für 5 Jahre machen.
Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein
Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, muss man das bis Ende Mai (?) des Folgejahres abgeben; auf Antrag kann man die Frist etwas verlängern.
Wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann man das 4 oder 5 Jahre nachreichen.