Zitat von
kittylee
Luna Chiara hat schon alle Abläufe schön beschrieben.
Deine Frage ist ja die nach der Bringschuld. Die Kollegin kann sich bis zu 78 Wochen krankschreiben lassen innerhalb von 3 Jahren für die gleiche Erkrankung und solange Krankengeld erhalten (bzw. in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung ), danach erfolgt die Aussteuerung, in der Regel einhergehend mit weniger Geld. Also noch weniger Geld, Krankengeld ist ja auch schon weniger.
In dieser Zeit schreibt der Arzt sie bis zu 28 Tage am Stück krank. Bei jeder Verlängerung der AU muss er sie sehen. Wochenweise wird eigentlich nur krankgeschrieben, wenn absehbar ist, dass die AU ausläuft, sonst steht der Zeitaufwand in keinem Verhältnis.
Nach Bandscheiben-OP sind AUs bis 6 Monate nicht unüblich. Da die Kollegin schon mehrfach voroperiert wurde und auch einen GdB von 50 hat (übrigens nicht %!), könnte auch noch ein Schmerzsyndrom dabei sein. Nur für operierte Bandscheiben bekommt man eigentlich keinen so hohen GdB. Vielleicht wird sie psychiatrisch/psychosomatisch mitbetreut. Vielleicht schreibt aktuell noch der Orthopäde krank und aus der Sicht könnte sie jetzt arbeiten, deshalb nur wochenweise. Und sie sucht nach einer psychosomatischen Weiterbehandlung.
Es könnte dann noch eine berufliche Reha im Raum stehen, die im Januar war ja wahrscheinlich eine medizinische. Es könnten noch Gutachten ausstehen. Die Krankenkasse schaltet auch irgendwann ihren eigenen Medizinischen Dienst ein, der wiederum lässt den Fall durch eigene Ärzte beurteilen oder beauftragt ein Gutachten. Vielleicht hat sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt (das kann sie aus eigenem Antrieb oder auf Anraten der Ärzte machen, oft kommt dann noch ein Widerspruchsverfahren). All das muss sie dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
Das BEM kann sie ablehnen, es muss sinnvoll sein und eine Ablehnung kann meistens recht einfach begründet werden.
Bei der stufenweise Wiedereingliederung müsste der Arbeitgeber die Möglichkeit geben, stundenweise zu kommen, da müsste er sich was überlegen. Während der Wiedereingliederung zahlt übrigens die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber.
Es gibt also viele Möglichkeiten, was im Hintergrund läuft, aber die Kollegin muss lediglich die AUs rechtzeitig verlängern. Wenn sie nicht arbeiten kann oder will, hat sie relativ viele Möglichkeiten und die damit verbundenen Abläufe können lange dauern.
Ich denke, du musst deine Grenzen beim Arbeitgeber eindeutiger ziehen und ganz klar sagen, dass du ihren Ausfall nicht über Monate kompensieren kannst. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und natürlich hast du Rechte, wie du gefragt hast. Aber der Arbeitgeber ist derjenige, der dafür verantwortlich ist, nicht die Kollegin. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen.
Um es mal ungefiltert zu sagen: Du solltest dir keine Gedanken machen, wozu die Kollegin vielleicht verpflichtet wäre, sondern dazu, wozu der Arbeitgeber verpflichtet ist zu deinem Wohl und zur Wahrung deiner Rechte.