Zitat von
LieseLotte
Ich habe nicht behauptet, dass Müllwagen bzw deren Fahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten müssen, sondern ich habe vermutet, dass sie Sonderrechte haben. Wenn du in der StVo nachliest (§35 Sonderrechte) dann wirst du feststellen, dass ich Recht habe.
"(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen."
Ja, das mag sein, ändert aber nichts. Der Müllwagenfahrer hat sich trotzdem verkehrswidrig verhalten, also kommt §35 StVO in diesem Fall nicht zum Tragen. Einmal davon abgesehen, dass es schon sehr dreist ist, bewusst auf einer einspurigen Fahrbahn in den bereits fließenden Gegenverkehr zu fahren, wohl wissend, dass dieser grün hat und ein Ausweichen so gut wie unmöglich ist. Hinter mir waren ja schon mindestens 20 Autos ebenfalls über die Ampel gefahren.
Aber die Baustelle gibt es nicht mehr, also dürfte sich diese Situation nicht wiederholen
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?