Laut der Seite Arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Zwei_oder_mehr_Arbeitsverhaeltnisse.html wird nicht so viel Steuer vom Nebenjob abgezogen?
Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2017 bei 425,70 €. Wenn das Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss für das geringfügige Einkommen bei Angestellten 14,15 % und bei ArbeiterInnen 14,7 % an die Sozialversicherung nachbezahlt werden.