und ich denke es macht sinn hier mal das urteil zu posten:
"Unabhängig von der konkreten Nutzung und möglichen Verwendungsabsicht sind internetfähige Computer in Höhe der Grundgebühr rundfunkgebührenpflichtig, wenn darüber hinaus keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte wie Radio oder Fernseher zum Empfang bereitgehalten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden und damit die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bestätigt. "
und dann noch ein kleines zitat aus öffentlich-rechtlicher veröffentlichung:
"Vom geplanten Rundfunkbeitrag erhoffen sich ARD und ZDF ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. Damit wäre nicht nur die technisch überholte Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten geklärt. Auch die heutige Mehrfachgebührenpflicht für Familien unter einem Wohnungsdach, nichteheliche Lebenspartner und WG-Mitbewohner entfiele, so dass ca. 1,5 Millionen Privathaushalte entlastet würden."
so unterschiedlich können die dinge sein, wenn man sie von zwei seiten betrachtet.