Ich bin mir nicht sicher, ob es das so noch gibt! Da hat sich ja relativ viel geändert.
War nur so ein Gedankengang! Wenn man nämlich den Nettoverdienst deiner anderen Halbtags-Kollegin + Kindergeld + Steuervorteil (Steuerklasse 2 - Alleinerziehend mit Kind) nimmt, dann müßte man ungefähr auf das Netto der fraglichen Kollegin kommen.