Sie bekommt max. 720 Tage ALG I, das ist mal klar!
Und , wiemeine Vorrednerin schon schrieb, in der Zeit des ALG I Bezuges bemessen sich die Beiträge zur RV anhand des ALGI (also 60 bzw 67 % des Netto max)
Wenn sie vorab in Rente geht (also ab 63) mindert sich diese natürlich auch wieder. Sollte mal zur Rentenberatung bei der DRV gehen, auch Stadtverwaltungen haben diese ab und an
Zudem wird sie sich bewerben müssen und dies wird je nach Arbeitsvermittler auch überwacht. Ab 50 gibts auch nette Maßnahmen, in die sie gesteckt werden könnte, wenn Zweifel an ihren Eigenbemühungen bestehen, z.b. 2 mal die Woche ganztags Coaching , Stellenrecherche u.a
DIe AA hat stets ein Auge auf diese "kurzvorRente" Menschen!!!
Ich halte es für eine Milchmädchenrechnung

LG