Bei mir hatte auch das Studium gefehlt und ein Jahr Praktikum, was ich direkt nach der Schule gemacht habe.
Nein, das Tor schließt sich def mit 45 Jahren zumindest wenn es um Anerkennung des Studiums geht. Keine Ahnung ob das auch bei anderen Sachverhalten gilt.
Auf jeden Fall solltet Ihr das machen!
Hier in Bonn bekommt man in den nächsten Monaten keine Termine mehr. Keine Ahnung wie das bei Euch aussieht, aber unbedingt machen.
Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.
Bei mir hatte auch das Studium gefehlt und ein Jahr Praktikum, was ich direkt nach der Schule gemacht habe.
„Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne
„Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“
Vielleicht sollte ich meine Signatur ändern
Ein Nachbar von uns ging kürzlich erst in Rente. Eigentlich wollte er früher in Rente, aber da fehlten ihm 3 Jahre oder so und zwar die vom Studium (aber ich glaube bei ihm galten eh noch andere Richtlinien).
Dass Praktika auch gehen, ist bestimmt für einige hier auch eine prima Info
Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.
Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Fristen für die Kontenklärung. Nur: Je länger Studium etc. her sind, desto schwieriger wird es, eventuell fehlende Nachweise zu bekommen.
Fristen zur Kontenkläung vielleicht nicht, aber es gibt Fristen bis wann man Zeiten wie z.B Studium anerkennen lassen kann.
Hm, also meine Mutter und auch meine schwiegermutter haben ihr Rentenkonto erst kurz vorher geklärt...
Habe nochmal nachgeschaut: nirgendwo sind Fristen (abgesehen von Zeit unmittelbar vor Renteneintritt) angegeben. Im Gegenteil, zB von der r+v über die drv: "Der Rentenversicherungsbescheid
Nachdem man den Antrag und die Nachweise eingereicht hat, entscheidet der Rentenversicherungsträger, welche Zeiten er in den Versicherungsverlauf mit aufnimmt. Daraufhin wird ein Bescheid erlassen, der die Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, für verbindlich erklärt. Verbindlich heißt jedoch nicht, dass man nicht im Nachhinein noch Lücken im Versicherungsverlauf füllen kann. Wenn man in der Zukunft neue Unterlagen beibringen kann, die diese Zeiten belegen, darf man diese selbstverständlich nachträglich einreichen. Auch kann bereits nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden, wenn man beweisen kann, dass dort Fehler enthalten sind."
Ich bin grad mobil unterwegs. Nochmal: es geht um die Anerkennung zur Anwartschaftszeiten z.B von Studienzeiten. Ich such das morgen mal raus Ich meine die Lady wird mir schon keinen Mist erzählt haben.
Ok, ich harre (an)gespannt.
Ich habe meine Ansprüche letztes Jahr klären lassen mit definitiv ü 45. Mir wurde das Studium und sogar ein Teil der Schulzeit bis zum Abitur angerechnet. Ich musste dafür mein Abizeugnis und eine Bescheinigung der Hochschule über die Zeiten der Immatrikulation vorlegen. Die Hochschulen haben eigens Formulare dafür. Oder es kann sein, die DRV hat mir ein Formular mitgegeben, das ich an die Hochschule geschickt habe.
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