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Thema: Mindestbeziehungsdauer/Zusammenziehen

  1. #1
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    Standard Mindestbeziehungsdauer/Zusammenziehen

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    Juche!
    Ich habe mal wieder Zeit gefunden mich hier ein wenig einzulesen und da fiel mir gerade ein schönes und aktuelles Thema ein, welches ich gern diskutieren würde.

    Gibt es soetwas wie eine Mindestbeziehungsdauer für das Zusammenziehen eines Paares in einen gemeinsamen Haushalt bzw. was sollte vorab abgeklopft werden bis man diesen Schritt geht?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Elfenbein Beitrag anzeigen
    Juche!
    Ich habe mal wieder Zeit gefunden mich hier ein wenig einzulesen und da fiel mir gerade ein schönes und aktuelles Thema ein, welches ich gern diskutieren würde.

    Gibt es soetwas wie eine Mindestbeziehungsdauer für das Zusammenziehen eines Paares in einen gemeinsamen Haushalt bzw. was sollte vorab abgeklopft werden bis man diesen Schritt geht?
    Unter 37 Monaten Beziehung ist es ein No-Go sagt das Beziehungsministerium. Ausnahmeanträge können gestellt werden.

  3. #3
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    Ich denke das muß jeder für sich entscheiden. Ich für mich, kann nur sagen, ca. 1 Jahr, mind. ein 3/4 Jahr.

    Und vorher, wenigstens einen gemeinsamen Urlaub (kein Kurztripp), einfach um mit seinem Partner auf engstem Raum und tagtäglich zusammen zu sein. Klar ist gemeinsam Leben anders, wer aber sich aber schon im ersten Urlaub auf dem Wecker geht, der sollte nicht zusammen leben. Meine Meinung zumindest.

    Bekannte sind nach 3 Monaten zusammen gezogen, weil man sich ja so gut und ohne Worte versteht . Nach einem Jahr haben sie sich wieder getrennt. Ist für alle Beteiligten doof.

    Klar möchte man mit seinem Partner zusammen sein und wenn man eh ständig in der Wohnung des anderen ist kommt man schnell auf die Idee das man ja nur eine gemeinsame braucht. Allerdings finde ich, sollte man sich schon sicher sein, wenn man diesen "eigenen Bereich" in seinem Leben aufgibt. Je nach dem wo man wohnt, getrennt ist man schnell, 'ne neue Wohnung zu finden ist schwieriger

  4. #4
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    Nein, keine Mindestlaufzeit, da gibt es keine Garantie, egal wie lange / kurz man wartet.
    Allerdings würde ich mindestens einmal gemeinsam in Urlaub fahren UND NICHT in ein Hotel, sondern Wohnung mieten. Da sieht man recht schnell, ob und inwiefern das Gegenüber mitanpackt und generell tickt, soweit man es nicht schon eh weiß und kennt.

  5. #5
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    hi,

    ich wusste schon am 2. tag unserer bekanntschaft, dass ich mal bei ihm einziehe *lach*
    nach einem halben jahr, habe ich meine wohnung gekündigt. ich bin eigentlich eh nur mehr bei ihm rumgehangen....

    lg
    seren

  6. #6
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    Zitat Zitat von Franzi W. Beitrag anzeigen
    Unter 37 Monaten Beziehung ist es ein No-Go sagt das Beziehungsministerium. Ausnahmeanträge können gestellt werden.
    Oh, aber selbst dann gibt es keine Garantie. Ich bin damals erst nach drei Jahren mit meinem Freund zusammen gezogen. Nach 1,5 Jahren gemeinsamen Lebens haben wir uns getrennt. Hmpf...

  7. #7
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    Wenn es die Wohnung hergibt, würde ich aber (jaja, die Erfahrung ...) nur noch wollen, dass ER zu mir zieht bzw. einen gemeinsamen Mietvertrag würde ich mir GENAUESTENS überlegen.
    Am Anfang ist alles supereasy, kann aber, was ich nicht hoffe und wünsche, am Ende einer Beziehung sehr unschön werden.
    Bei einem gemeinsamen Mietvertrag hat man ausgesprochen schlechte Karten, wenn der Gegenüber bockt...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Elfenbein Beitrag anzeigen
    Oh, aber selbst dann gibt es keine Garantie. Ich bin damals erst nach drei Jahren mit meinem Freund zusammen gezogen. Nach 1,5 Jahren gemeinsamen Lebens haben wir uns getrennt. Hmpf...
    Ok, das sollte eigtl. was in Richtung "Blöde Frage - Blöde Antwort" sein, aber irgendwie wurde ich missverstanden...

  9. #9
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    Zitat Zitat von kadsana Beitrag anzeigen
    Wenn es die Wohnung hergibt, würde ich aber (jaja, die Erfahrung ...) nur noch wollen, dass ER zu mir zieht bzw. einen gemeinsamen Mietvertrag würde ich mir GENAUESTENS überlegen.
    Am Anfang ist alles supereasy, kann aber, was ich nicht hoffe und wünsche, am Ende einer Beziehung sehr unschön werden.
    Bei einem gemeinsamen Mietvertrag hat man ausgesprochen schlechte Karten, wenn der Gegenüber bockt...
    In diesem einen speziellen Fall würde ich zu ihm in sein Haus ziehen. Wir haben bereits die Finanzen durchgesprochen und er hat mir zugesichert, dass er mich nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen würde, wenn es mit uns beiden nicht mehr klappt. Platz ist genügend da!

    So hat er es mit seiner ehemaligen Freundin auch gehalten und ich gehe davon aus, dass er es wieder so fair abwickeln würde. Darüber mache ich mir weniger Gedanken.

    Natürlich könnte man nun denken, dass ich ja keinerlei Recht auf sein Eigentum habe usw. Nein, das habe ich in der Tat nicht, aber somit auch keine Verpflichtungen. D.h. wenn er sein Haus beispielsweise um einen Wintergarten erweitern würde, wäre die Investition, die ich dabei tätigen würde, im Falle eines Auszuges zu 100% zurückzuzahlen.
    Die Farbe die wir an die Wand malen müsste er mir natürlich nicht zurück erstatten

    Solange ich aber dort wohne treffen wir gemeinsam Entscheidungen über Renovierungen, Einrichtung usw. Das haben wir bereits erprobt. Ich durfte mich bereits im Schlafzimmer austoben

  10. #10
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    Zitat Zitat von Franzi W. Beitrag anzeigen
    Ok, das sollte eigtl. was in Richtung "Blöde Frage - Blöde Antwort" sein, aber irgendwie wurde ich missverstanden...
    Es gibt keine blöden Fragen....aber im Grunde könntest du doch Recht haben - wer kennt schon alle Fragen?

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