Wir hatten für den Krankheitsfall gar nichts geregelt und als mein früherer Lebensgefährte mit Herzinfarkt ins KH kam, hat da auch keiner nach gefragt. Ich habe alle Auskünfte bekommen, nach denen ich gefragt habe.
Hallo
mich beschäftigen gerade ein paar Dinge.
was muss man denn so alles regeln, wenn man nicht verheiratet, aber ein Paar ist?
Zum Beispiel im Krankheitsfall, dass man da Entscheidungen treffen darf, oder überhaupt mal besuchen...
Im Erbfall oder sonstiges...
Was muss/sollte man denn unbedingt geregelt haben bzw. wo und wie macht man das?
Freu mich über Input
Wir hatten für den Krankheitsfall gar nichts geregelt und als mein früherer Lebensgefährte mit Herzinfarkt ins KH kam, hat da auch keiner nach gefragt. Ich habe alle Auskünfte bekommen, nach denen ich gefragt habe.
Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.
wir haben eine lebensversicherung abgeschlossen, wo der andere als begünstigter eingetragen ist.
und mein freund hat so ein medizinisches dings ausgefüllt, wo ich als entscheidungsträger eingetragen bin. aber das war, als er mit der swisscoy in den kosovo musste. also ein paar jahre her.
über testament und medizinische verfügung sollten wir uns auch mal wieder neu auseinandersetzen und alles auf den neusten stand bringen.
Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère
wir hatten auch eine Patientenverfügung, damit haben wir uns gegenseitig eingesetzt.
ebenso unser gemeinsames Konto so angelegt, dass jeder auch im Todesfall an das Geld kommt und das war es damals auch schon
ein gemeinsames Konto möchten wir beide nicht.
Kann man das trotzdem so regeln, dass der andere im Notfall/Todesfall oder so an das Geld kommt?
Notfall weiss ich nicht. Für den Todesfall müsste ein Testament erstellt werden.
Mein Blog: www.cocoscutecorner.blogspot.ch
Think Pink - und das Leben ist schön!
Man kann doch zwei gemeinsame Konten anlegen - also Zugriffsbefugnis für beide. Frag´ am besten bei deiner Bank nach.
Normalerweise ist alles was im (nach dem) Todesfall eintritt im Testament geregelt.
Am allereinfachsten ist allerdings eine Heirat
****** under construction ******
Heirat scheidet erst mal aus
Man kann einem anderen das Zugriffrecht auf das eigene Konto einräumen Er muss selber nicht Kontoinhaber sein. Das gilt jedoch nicht nur für Todesfälle sondern ist dann ein grundsätzliches Recht, welches ständig gilt (außer es wird widerufen).