![Zitat](images/misc/quote_icon.png)
Zitat von
Mausekind35
...Man muss keine Kündigungsbestätigung bei der neuen vorlegen. Kündigen bei der alten und Abschluss bei der neuen reichen.
![Zitat](images/misc/quote_icon.png)
Zitat von
juttali
Boah, du miesepetrige Quergrätsche!!!
Natürlich muss ich die Kündigungsbestätigung der neuen Krankenkasse fristgerecht vorlegen ...
![Zitat](images/misc/quote_icon.png)
Zitat von
Green Tea
Also dass man der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung vorlegen muß, kann ich so bestätigen.
...
![Zitat](images/misc/quote_icon.png)
Zitat von
Mausekind35
Das stimmt. ...
Irgendwas habe ich jetzt nicht verstanden...
Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.