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Thema: Worüber habt Ihr Euch die letzte Zeit geärgert?

  1. #3261
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    Der derzeitige Bewohner unserer neuen Wohnung wollte eigentlich letzten Monat ausziehen, hat es aber nicht getan und angekündigt, einen Auszugstermin erst Ende nächsten Monat mitzuteilen Dadurch ist unser geplanter Umzugstermin nicht mehr zu halten und verschiebt sich dann arbeitsbedingt auf jeden Fall auf nächstes Jahr.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  2. #3262
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    oh mist! das ist echt verrückt manchmal, welche rechte bzw. freischeine mieter sich rausnehmen können, ohne, dass man eine handhabe dagegen hat. aber ihr werdet nicht obdachlos in den nächsten monaten, hoffe ich?!
    Liebe Grüße, Charlotte

    "Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)

  3. #3263
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    Das droht uns zum Glück nicht, aber nur, weil der Vermieter derselbe bleibt und unsere Wohnung deshalb noch nicht neu vermietet wurde, weil er sie eigentlich verkaufen will.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  4. #3264
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    Zitat Zitat von charlotte.mermaid Beitrag anzeigen
    oh mist! das ist echt verrückt manchmal, welche rechte bzw. freischeine mieter sich rausnehmen können, ohne, dass man eine handhabe dagegen hat. aber ihr werdet nicht obdachlos in den nächsten monaten, hoffe ich?!
    Ist das bei euch echt erlaubt?
    Vielleicht doofe Frage, aber ich wundere mich gerade sehr!

    Hier wäre das undenkbar!
    Man hat einen fixen Kündigungstermin, nach dem richtet sich selbstverständlich der Auszugstermin, noch nie, und ich bin oft umgezogen, habe ich erlebt, dass jemand zum bestimmten Termin dann doch nicht ausgezogen ist.


    Vergiss die Liebe nicht!


  5. #3265
    Avatar von Babs
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    Das ist leider wirklich so, wenn der Mieter nicht gehen will (und auch nicht zahlt), dauert es ewig bis du den rausgeklagt hast und bleibst in der Regel auch noch auf dem Großteil der Kosten sitzen.
    "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes

  6. #3266
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    Erlaubt ist das natürlich nicht. Aber der Vermieter ist hier halt in der Situation, dass er Handhabe für eine schnelle Klärung hat. Er könnte zwar in so einem Fall im Zweifelsfall eine Räumungsklage auf den Weg bringen, um einen entsprechenden Räumungstitel zu erlangen, aber so etwas kann dauern. Und dann gibt es für die Räumung ja auch noch Fristen. Hier im Büro haben wir solche Sachen manchmal auch auf dem Tisch, z. B. wenn ein Mieter die Wohnung bereits gekündigt hat, ohne zuvor eine neue sicher angemietet zu haben. Oder weil das Bauunternehmen den Fertigstellungstermin nicht einhält und man keine Übergangslösung hat. Auf jeden Fall ist so etwas immer eine blöde Situation für Vermieter und Nachmieter. Und wenn man als Nachmieter Kündigungsfristen einzuhalten hat (und dann ja auch meistens schon gekündigt hat), dann kann das auch echt mal problematisch werden.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  7. #3267
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    Hm, ich hab grad mal gegoogelt, wie das hier geregelt ist.
    Im Grunde ähnlich wie bei euch

    http://www.hev-zuerich.ch/dienstleis...ige-fragen.htm
    Zitat: Wie ist vorzugehen, wenn ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht termingerecht auszieht?
    Der Vermieter hat die Wahl: Wenn der Vermieter an einer Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert ist, muss er nichts unternehmen. Das Mietverhältnis setzt sich dann gemäss Art. 266 Abs. 2 OR stillschweigend fort. Der Mieter wird so für die zukünftigen monatlichen Mietzinse haftbar und muss, so er das will, auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin das Mietverhältnis nochmals künden.

    Wenn der Vermieter den Mieter hingegen nicht länger in seiner Liegenschaft dulden möchte, kann er ein Ausweisungsverfahren einleiten. Im Einzelfall kann ein Mietausweisungsverfahren – etwa durch einen rechtskundigen Mieter, der alle Rechtsmittel ausschöpft – einige Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall dürfte sich für den Verwalter der Beizug eines Rechtsanwaltes lohnen.


    Zum Glück ist mir das noch nie passiert und auch in meinem ganzen Freundes-Bekannten-Familienkreis ist das noch nie vorgekommen.....

    Kleine Zuckerfee, zum Glück steht ihr nun nicht auf der Strasse!
    Auch wenn es auch so natürlich eine sehr unangenehme Situation ist.....


    Vergiss die Liebe nicht!


  8. #3268
    Avatar von Babs
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    Das Recht steht bei sowas im Prinzip schon auf der Seite des Vermieters, aber Zeit, Geld und Nerven kostet das trotzdem idR nur den Vermieter.
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  9. #3269
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    ja, ich kenne das nur von meinen eltern, die einige immobilien vermietet haben und bis man eine klage gegen den mieter durch hat und die rechtswirksam wird, können schon mal einige monate ins land gehen, in denen der mieter z.b. keine miete zahlt oder andere personen unangemeldet zur untermiete hat oder oder.
    Liebe Grüße, Charlotte

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  10. #3270
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    Ich habe den Kündigungszeitpunkt für meinen laufenden Handyvertrag um zwei Tage verpasst, verdammt, verdammt, verdammt!
    Vielleicht darf ich mir trotzdem ein neues Gerät aussuchen?
    These violent delights have violent ends.


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