Seit dem 1.2.2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht für Menschen, die nicht in der privaten Krankenversicherung versichert werden können. Seither ist in jedem Fall ein Ineinandergreifen der KVs bei einem Wechsel gewährleistet. Es besteht ein nahtloser Schutz, nicht nur evtl. Die eine Versicherung endet erst, wenn das Bestehen der neuen feststeht und umgekehrt.
Davon ab gibt es das Instrument der Nachversicherung.
Deshalb ist das alles sicher lästig, aber Angst, nicht versichert zu sein, muss ein Wechsler nicht haben.