Es wird da eigentlich nur geschaut, ob Du im Unternehmensinteresse tätig geworden bist.
Auch "verbotswidriges Handeln" schließt den Versicherungsschutz nicht aus, sofern es noch was mit dem Unternehmen zu tun hat.
Wenn man z.B. die falschen Schuhe anhat oder mit Stilettos die Treppe runterfliegt