Ich versuche, es zu ignorieren. Vermutlich ist sie eh nicht lange da, weil sie erst einmal ihren "Resturlaub" nehmen muss.
Ich finde es heftig...
Ich war 2018 auch lange krank (Ende Mai bis in den Oktober), aber da wusste jeder genau, wann ich den Vor-Ort-Termin zur Besprechung Wiedereingliederung habe und auch wann ich dann wie lange auftauche... Unmöglich, wirklich.
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Ich versuche, es zu ignorieren. Vermutlich ist sie eh nicht lange da, weil sie erst einmal ihren "Resturlaub" nehmen muss.
Ich habe den Termin zur Wiedereingliederung gar nicht wahrgenommen. Ist das mittlerweile verpflichtend für den AN?
Nein, ist es nicht. Der AG muss ein Rückkehrgespräch anbieten, der AN muss das Angebot nicht annehmen. In einer Wiedereingliederung ist man noch krank geschrieben, auch dazu ist man nicht verpflichtet
Edit: ich habe mich lediglich mit Chef und Perso abgestimmt, nicht mit direkten KollegInnen. Zu mehr habe ich mich tatsächlich nicht verpflichtet gefühlt und es wurde mir auch nicht negativ ausgelegt. Es haben sich alle gefreut, als ich wieder da war.
Für den AG ist es verpflichtend, diesen anzubieten. Annehmen muss der AN nicht. Aber es würde dem AG eine krankheitsbedingte Kündigung erleichtern.
Kommt drauf an, was mit Termin zur Wiedereingliederung gemeint ist.
Es gibt das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), das muss der AG bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit anbieten. Der AN muss es nicht wahrnehmen. Macht aber ggf. schon Sinn. BEM ist ein Prozess (wenn man es ernsthaft verfolgt) mit diversen Beteiligten und auch ggf. über einen längeren Zeitraum.
Da werden Maßnahmen erörtert, die getroffen werden können oder müssen, damit der AN möglichst nicht wieder wegen der Krankheit arbeitsunfähig wird. Kann im einfachen Fall ein höhenverstellbarer Schreibtisch sein (als Beispiel), sonstige Änderungen der Arbeitsbedingungen oder vielleicht am Ende sogar die Feststellung, eine Rückkehr in den Beruf ist nicht mehr möglich, alternativ vielleicht aber eine Versetzung etc.
Idealerweise wurde das BEM der Kollegin in der Zeit der Abwesenheit auch schon mehrfach angeboten.
Der BEM-Prozess kann unter Umständen bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine wichtige Rolle spielen, für beide Seiten.
Die stufenweise Wiedereingliederung kann Teil des BEM sein. Muss aber nicht, die kann der AN auch machen wenn er das BEM selbst abgelehnt hat. Die stufenweise Wiedereingliederung wird mit dem Arzt abgesprochen und dann beim AG eingereicht. Der kann zustimmen oder ablehnen. Üblicherweise braucht es auch etwas Vorlauf. Dass es zur stufenweise Wiedereingliederung vorab ein Gespräch gibt, ist nicht unbedingt notwendig wenn an sich keiner Fragen dazu hat.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der AN noch krankgeschrieben, erhält Krankengeld und es ist eine Art Belastungserprobung, in welcher schrittweise erprobt wird, ob die vereinbarte Arbeitszeit bzw. Arbeitsleistung wieder erreicht werden kann. Die Wiedereingliederung kann von beiden Seiten abgebrochen werden wenn man feststellt, dass es noch nicht klappt.
Währenddessen ist auch kein Urlaub möglich. Urlaub dient der Erholung und setzt Arbeitsfähigkeit voraus.
Wie die Kollegin nun zurückgekehrt ist, lässt sich für mich nicht ganz herauslesen. Wenn der Chef es angeblich erst gestern erfahren hat, dann klingt es nicht nach Wiedereingliederung, die hätte er so kurzfristig auch ablehnen können.
Aber eine Kommunikation, dass sie zurückkehrt, hätte ich grundsätzlich auch erwartet.
Wie lange war sie nun weg? Vermutlich naht das Ende des Krankengeldbezugs? Auch oft ein Grund für plötzliche Rückkehr.
Geändert von Luna Chiara (27.09.24 um 19:09:40 Uhr)
Sie ist jetzt genau 1 Jahr krank. Ab Montag dann 3 Stunden pro Tag mit Erhöhung bis Mitte November auf Vollzeit.
Das Problem ist, dass ihr Chef nicht meiner ist.
Obwohl auch dieser mir mal versicherte, mich auf dem Laufenden zu halten, wenn es neue Entwicklungen gibt. Hat ja prima geklappt.
Und ich habe mal nachgerechnet. Sie hat noch ca 45 Urlaubstage zu nehmen. Hm.