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Thema: Worüber habt Ihr Euch die letzte Zeit geärgert?

  1. #11081
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    Ich finde es heftig...

    Ich war 2018 auch lange krank (Ende Mai bis in den Oktober), aber da wusste jeder genau, wann ich den Vor-Ort-Termin zur Besprechung Wiedereingliederung habe und auch wann ich dann wie lange auftauche... Unmöglich, wirklich.
    Never judge a book by its cover...

  2. #11082
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    Ich versuche, es zu ignorieren. Vermutlich ist sie eh nicht lange da, weil sie erst einmal ihren "Resturlaub" nehmen muss.

  3. #11083
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    Ich habe den Termin zur Wiedereingliederung gar nicht wahrgenommen. Ist das mittlerweile verpflichtend für den AN?

  4. #11084
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    Nein, ist es nicht. Der AG muss ein Rückkehrgespräch anbieten, der AN muss das Angebot nicht annehmen. In einer Wiedereingliederung ist man noch krank geschrieben, auch dazu ist man nicht verpflichtet

    Edit: ich habe mich lediglich mit Chef und Perso abgestimmt, nicht mit direkten KollegInnen. Zu mehr habe ich mich tatsächlich nicht verpflichtet gefühlt und es wurde mir auch nicht negativ ausgelegt. Es haben sich alle gefreut, als ich wieder da war.

  5. #11085
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    Für den AG ist es verpflichtend, diesen anzubieten. Annehmen muss der AN nicht. Aber es würde dem AG eine krankheitsbedingte Kündigung erleichtern.

  6. #11086
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Ich habe den Termin zur Wiedereingliederung gar nicht wahrgenommen. Ist das mittlerweile verpflichtend für den AN?
    Ich habe es gemacht, weil ja völligst unklar war, ob ich meinen Job mit angeschlagener Schulter überhaupt noch machen kann...
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  7. #11087
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Ich habe den Termin zur Wiedereingliederung gar nicht wahrgenommen. Ist das mittlerweile verpflichtend für den AN?
    Kommt drauf an, was mit Termin zur Wiedereingliederung gemeint ist.

    Es gibt das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), das muss der AG bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit anbieten. Der AN muss es nicht wahrnehmen. Macht aber ggf. schon Sinn. BEM ist ein Prozess (wenn man es ernsthaft verfolgt) mit diversen Beteiligten und auch ggf. über einen längeren Zeitraum.
    Da werden Maßnahmen erörtert, die getroffen werden können oder müssen, damit der AN möglichst nicht wieder wegen der Krankheit arbeitsunfähig wird. Kann im einfachen Fall ein höhenverstellbarer Schreibtisch sein (als Beispiel), sonstige Änderungen der Arbeitsbedingungen oder vielleicht am Ende sogar die Feststellung, eine Rückkehr in den Beruf ist nicht mehr möglich, alternativ vielleicht aber eine Versetzung etc.

    Idealerweise wurde das BEM der Kollegin in der Zeit der Abwesenheit auch schon mehrfach angeboten.
    Der BEM-Prozess kann unter Umständen bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine wichtige Rolle spielen, für beide Seiten.

    Die stufenweise Wiedereingliederung kann Teil des BEM sein. Muss aber nicht, die kann der AN auch machen wenn er das BEM selbst abgelehnt hat. Die stufenweise Wiedereingliederung wird mit dem Arzt abgesprochen und dann beim AG eingereicht. Der kann zustimmen oder ablehnen. Üblicherweise braucht es auch etwas Vorlauf. Dass es zur stufenweise Wiedereingliederung vorab ein Gespräch gibt, ist nicht unbedingt notwendig wenn an sich keiner Fragen dazu hat.
    Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der AN noch krankgeschrieben, erhält Krankengeld und es ist eine Art Belastungserprobung, in welcher schrittweise erprobt wird, ob die vereinbarte Arbeitszeit bzw. Arbeitsleistung wieder erreicht werden kann. Die Wiedereingliederung kann von beiden Seiten abgebrochen werden wenn man feststellt, dass es noch nicht klappt.
    Währenddessen ist auch kein Urlaub möglich. Urlaub dient der Erholung und setzt Arbeitsfähigkeit voraus.

    Wie die Kollegin nun zurückgekehrt ist, lässt sich für mich nicht ganz herauslesen. Wenn der Chef es angeblich erst gestern erfahren hat, dann klingt es nicht nach Wiedereingliederung, die hätte er so kurzfristig auch ablehnen können.
    Aber eine Kommunikation, dass sie zurückkehrt, hätte ich grundsätzlich auch erwartet.

    Wie lange war sie nun weg? Vermutlich naht das Ende des Krankengeldbezugs? Auch oft ein Grund für plötzliche Rückkehr.
    Geändert von Luna Chiara (27.09.24 um 19:09:40 Uhr)

  8. #11088
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    Sie ist jetzt genau 1 Jahr krank. Ab Montag dann 3 Stunden pro Tag mit Erhöhung bis Mitte November auf Vollzeit.
    Das Problem ist, dass ihr Chef nicht meiner ist.
    Obwohl auch dieser mir mal versicherte, mich auf dem Laufenden zu halten, wenn es neue Entwicklungen gibt. Hat ja prima geklappt.

    Und ich habe mal nachgerechnet. Sie hat noch ca 45 Urlaubstage zu nehmen. Hm.

  9. #11089
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    Grundsätzlich kenne ich BEM (abgelehnt aus Gründen, die der AG nachvollziehen konnte) und Wiedereingliederung (selbst gemacht). Ich wollte nur wissen, ob das jetzt auch für AN verbindlich ist. Danke, Luna Chiara, ich weiß jetzt, dass ich immer noch auf aktuellem Stand bin.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  10. #11090
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    Joschi, ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen. Ich kenne die Situation aus beiden "Lagern" heraus. Inzwischen bin ich der Meinung, dass so etwas zu regeln ganz klar in der Verantwortung der Führungskraft liegt.

    Die Chefs, die ich hatte, mochten es sehr gern, wenn es einfach für sie war. Dann drückt man die Aufgaben jemand anders auf, und jaaaa, vielleicht wird da mal gemotzt, aber das ist doch zweitrangig, solange der Laden weiterläuft.

    Oft genug war ich diese Person, und häufig sind es gerade wir Frauen, weil wir mit weniger Ego agieren, pragmatisch handeln (muss halt gemacht werden) und dazu oft auch noch den Konflikt scheuen. Und oft genug war ich dann sauer auf den Kollegen, der schon wieder krank war anstatt auf den Chef, der keine Lösung hatte und sich auch nicht bemühte. Und nach eigener längerer Krankheit habe ich erkannt, wo mein eigener Beitrag dazu lag. Ich habe ja immer mitgemacht. Klar, auch gemotzt und meinen Unmut geäußert. Und dann brav und folgsam weitergemacht. Es gehören immer zwei dazu. Einer, der es macht, und einer, der es mit sich machen lässt.

    Ich denke, niemand ist aus Spaß ein
    Jahr lang krank. Und man ist im Krankenstand nicht verpflichtet, den Grund der AU mitzuteilen oder sich zu einem Rückkehrdatum zu äußern. Das regelt ja die AU, und wenn die Person noch nicht arbeitsfähig ist, wird die AU verlängert. Ich weiß nicht, was deine Kollegin wirklich falsch gemacht hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir die Mehrarbeit gegönnt hat. Ich finde, eure beiden Chefs hätten das sehr viel besser organisieren und kommunizieren können. Dennoch verstehe ich deinen Groll. Aber ob die Adressatin die richtige ist, weiß ich nicht.

    Doof für die Chefs ist es, wenn die stets loyalen Mitarbeitenden im Stillen die Konsequenzen ziehen und schlussendlich das Unternehmen verlassen. Und ich habe den Eindruck, dass Dich da auch nicht mehr allzu viel hält.

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