Zitat von
Dornröschen
Das ist keine Sache von Gnade und Dankbarkeit. Kinder haben einfach Anspruch darauf. Genauso wie auf den Unterhalt durch ihren geschiedenen Vater. Wo hoffentlich auch niemand sagen würde, dass man das doch dem armen Mann ersparen könnte, weil er dann viel mehr Geld für sich zur Verfügung hätte.
Davon abgesehen kann man diesen Unterhalt als Eltern von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen - 2018 waren es bis zu 9000 €. Dazu kommt der Ausbildungsfreibetrag.
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?