Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
Wir können unsere freiheitlichen Grundwerte nur behalten, wenn diese für alle gelten. Auch wenn ein Grossteil der Frauen sich vollverschleiert, weil es sonst massiven Ärger gibt, werden wir nicht unterstellen können, dass dies bei allen so ist. Wenn wir das tun, dann unterminieren wir unseren Rechtsstaat, den wir schützen wollten, selbst.
Das sehe ich in diesem Fall anders. Hier überwiegt für mich das Recht auf Gleichstellung von Mann und Frau das Recht auf freie Religionsausübung. In einigen europäischen Staaten ist das Verschleierungsverbot schon eingeführt worden und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bestätigt. Und nur darum geht es auch in Deutschland - ein Verbot an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit.

Das kann man durchaus diskutieren und vertreten, auch mit unserer Verfassung.