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Thema: Was hat euch heute geschockt?

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  1. #1
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    Da hätte ich auch Schiss, dass mir den jemand aus der Hand nimmt und gegen mich verwendet. Ich hatte früher immer den Schlüssel in der Hand und ne geballte Faust, hätte mir im Ernstfall sicher auch nicht geholfen befürchte ich.
    Ich glaube ich würde eher beißen, kratzen, um mich schlagen, um mich zu verteidigen, weil mal ehrlich, ich hätte wohl keinem Mann körperlich wirklich was entgegen zu setzen, aber seine DNA würde ich sichern.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Nur beim Kind, beim Hund nicht.
    Zitat Zitat von Marilyn0106 Beitrag anzeigen
    Das darf nur die Polizei und die Feuerwehr.

    Im Notfall wäre mir das aber ziemlich egal. Wenn ich ein Tier leiden sehe, schlage ich die Scheibe höchstpersönlich ein.
    Zitat Zitat von juttali Beitrag anzeigen
    Bei einem Tier bekommst Du dann die Anzeige, wegen Sachbeschädigung.
    Dann lassen wir doch mal die Fakten sprechen:

    Hund im überhitzten Auto: Darf ich die Scheibe einschlagen?

    Besteht für das Tier akute Lebensgefahr, darfst du im Notfall laut Strafgesetzbuch (StGB, § 34) auch die Scheibe einschlagen und den Hund retten.
    Sicherheitshalber solltest du die Situation im Auto filmen und dir eine:n Zeugen:in suchen.
    Schlag im Notfall besser das Seitenfenster ein, statt die Front- oder Heckscheibe.
    Bring das Tier an einen kühlen Ort, gib ihm zu trinken und informiere die Tierrettung.
    Verständige unbedingt und unverzüglich die Polizei.
    Wie ist die Rechtslage?
    Wer bei einem fremden Auto die Scheibe einschlägt, begeht eine Sachbeschädigung. Du musst also durchaus damit rechnen, dass der Besitzer oder die Besitzerin des Autos später Strafanzeige gegen dich erstattet. In einem echten Notfall, d.h. wenn das Tier in Lebensgefahr ist, gilt jedoch eine Ausnahme:
    „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ (§ 34 Rechtfertigender Notstand (StGB))


    https://utopia.de/ratgeber/hund-bei-...retten_352732/

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  3. #3
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    Wo sind denn da jetzt Fakten? Utopia hat einen Paragraphen des BGB journalistisch aufbereitet - natürlich aus ihrer Sicht. Wäre schön, wenn sie recht hätten. Aber ob das Bürgerliche Gesetzbuch tatsächlich auch auf Tiere angewendet wird ? Ich würde mich zumindest nicht drauf verlassen.

    Ich bin da eher wie juttali. Ich würde keine fremde Autoscheibe einschlagen wollen. Ich würde den Notruf und den Tierschutz rufen.
    Geändert von Gästin (15.08.24 um 16:22:41 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Wo sind denn da jetzt Fakten? Utopia hat einen Paragraphen des BGB journalistisch aufbereitet - natürlich aus ihrer Sicht. Wäre schön, wenn sie recht hätten. Aber ob das Bürgerliche Gesetzbuch tatsächlich auch auf Tiere angewendet wird ? Ich würde mich zumindest nicht drauf verlassen.

    Ich bin da eher wie juttali. Ich würde keine fremde Autoscheibe einschlagen wollen. Ich würde den Notruf und den Tierschutz rufen.
    Du hast behauptet "nur beim Kind, nicht beim Hund"

    Dem gegenüber stehen einige Einschätzungen von Fachleuten. Massenhaft nachzulesen im Internet. Für mich fraglich, wie man da noch auf recht unwahrscheinliche Fragen wie ob das BGB das regelt/auf Tiere anzuwenden ist, kommt.

    Eine Einschätzung eines Versicherers:

    Sachbeschädigung zur Rettung

    Entdecken Sie ein leidendes Tier in einem Auto, ist guter Rat manchmal teuer. Auch wenn es naheliegend ist, viele scheuen sich vor dem Zertrümmern einer Autoscheibe. Tatsächlich handelt es sich strafrechtlich um eine Sachbeschädigung. Aber keine Sorge! Sie handeln schließlich nicht aus Zerstörungswut. Da Sie ein Tier aus einer Notsituation retten wollen, sind Sie durch den Rechtfertigungsgrund des Notstands abgesichert. Eine Tat kann nämlich nicht geahndet werden, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben auch eines Tieres begangen wird.
    Ersatz für Glasbruch?

    Natürlich müssen Sie nicht nur strafrechtliche Aspekte erwägen. Sicherlich haben Sie keine Lust, dem verantwortungslosen Tierhalter für die Rettung seines Hundes auch noch Schadenersatz zu zahlen. Zerschlagen Sie grundlos eine Autoscheibe, müssen Sie dem Eigentümer des Fahrzeugs den Schaden ersetzen. Retten Sie aber durch die zerstörte Scheibe einen Hund vor dem Hitzetod, sind Sie auch zivilrechtlich gerechtfertigt. Eine Schadenersatzzahlung müssen Sie dann nicht leisten.


    https://www.ergo.de/de/rechtsportal/.../tiere-im-auto


    Für mich sind das tatsächlich eher Fakten als laienhafte Einschätzungen

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  5. #5
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    Meinen Kubotan habe ich zu gut weggeräumt und finde ihn nicht mehr.

  6. #6
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    Zitat Zitat von velimaus Beitrag anzeigen
    So habe ich es vor kurzem in einem Fernsehbericht auch gehört!
    Wobei es natürlich schöner wäre, wenn es anders wäre. Aber ich würde mich da auf nichts aus dem Fernsehen verlassen und schon gar nicht aus dem I-net. Im Ernstfall kommt einem da niemand zu Hilfe oder ein Jurist legt das anders aus.

    Allerdings sehe ich auch niemanden, der sein Kind oder Tier im Auto lässt. Scheint es ja aber trotzdem zu geben.

  7. #7
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    Geschockt und traurig gemacht: unser Nachbar von oben hat nach einer erst gut verlaufen Rücken-OP jetzt akutes Nierenversagen und es geht ihm sehr schlecht. Er wird Ende des Jahres 80 und war bis vor ein paar Wochen total fit - mehrmals die Woche auf dem Golfplatz, wollte seinen Geburtstag in Thailand feiern und dort mit seiner Frau einen Motorroller mieten, etc. Vor unserem Urlaub fing es dann mit starken Rückenbeschwerden an, die Schmerzmittel haben ihn komplett ausgeknipst, dann die OP. Zwei Tage lang sah es danach sehr gut aus und jetzt ist fraglich, ob er es schafft. Wir kennen ihn seit 7 Jahren und haben schon viele nette Abende gemeinsam verbracht - ich hoffe, er kommt wieder auf die Beine.

  8. #8
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    Ist es "nur" akutes Nierenversagen? Je nach Ursache (evtl die Schmerzmittel?) lässt sich das sehr gut maschinell überbrücken, bis die Nieren wieder von alleine arbeiten.

  9. #9
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    Ich hoffe, es wendet sich zum guten.

  10. #10
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    Die Tante meines Mannes hatte einen Lungenkollaps. Nach einer Not-OP ging es ihr besser. Gestern Nacht musste sie dann in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, auf eine Spezialstation. Die Lunge ist wieder kollabiert und sie liegt im künstlichen Koma. Es sieht nicht gut aus.

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