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Thema: Was hat euch heute geschockt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wow, das ist krass! Ich würde auch damit zur Polizei gehen. Vielleicht können die doch was machen?

  2. #2
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    Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen, damit es zumindest aktenkundig ist.
    Never judge a book by its cover...

  3. #3
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    ich habe gestern bei der Polizei angerufen, aber der hat mich etwas auflaufen lassen und nur gefragt "und nun"

    ich werde heute nach der Arbeit direkt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, einfach dass das irgendwie notiert ist.

    jedenfalls fühlt man sich in seinen 4 Wänden auf einmal nicht mehr so sicher.

  4. #4
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    Vielleicht hat sich da jemand einen genz besonders fiesen Scherz erlaubt.
    Kannst du Nachbarinnen fragen, ob sie auch solche Zettel hatten? Vielleicht ist es nichts persönliches?
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  5. #5
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    Hoffentlich ist es „nur“ ein richtig schlechter Scherz.
    Würde es auch vermerken lassen.
    „Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne

    „Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“



  6. #6
    Avatar von Medha
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    Auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt. Ich glaube ***uelle Belästigung und Nachstellung wären da die Gründe. Es ist wichtig so etwas immer zur Anzeige zu bringen, damit es aktenkundig ist. Sei es, dass auch andere davon betroffen sind oder dass, was hoffentlich nicht passiert, noch weiteres in der Richtung kommt.

    Ich würde auch die Reaktion des Polizisten mit "und nun" zur Sprache bringen. So etwas ist nicht hilfreich in so einer Situation.

    edit: gerade gegoogelt. Wenn das "nur" schriftlich ist, geht wohl am ehesten Beleidung als Straftatbestand

    Der Straftatbestand “***uelle Belästigung” – Definition nach StGB
    Definition nach StGB: ***uelle Belästigung ist laut Paragraph 184i StGB auf körperliche Handlungen begrenzt.

    In Abgrenzung zum allgemeinen Verständnis steckt das Strafgesetzbuch für die Erfüllung des Tatbestands sehr enge Grenzen:

    § 184i Abs. 1 StGB erfasst explizit nur solche Vorgänge, bei denen „eine andere Person in ***uell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt” wird. Das heißt: Rechtlich gesehen können nur körperliche Handlungen den Straftatbestand der ***uellen Belästigung erfüllen. Diese strafrechtliche Auffassung grenzt sich also stark von dem allgemeinen Verständnis ab.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass anderes belästigendes Verhalten nicht bestraft werden kann. Entsprechende verbale oder schriftliche, ***uelle Belästigung lässt sich zum Beispiel weiterhin im Einzelfall als Beleidigung nach § 185 StGB strafrechtlich verfolgen. Und darüber hinaus können wie bereits angemerkt bei schwerwiegenderen körperlichen, ***uellen Übergriffen andere Straftatbestände erfüllt sein. § 184i StGB schließt hier also gewissermaßen eine Lücke.
    Versuche es aber aus dem Kopf zu bekommen und eher die Möglichkeit eines pubertären Halloween Scherzes zu sehen.
    Geändert von Medha (02.11.23 um 12:16:58 Uhr)
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt. Ich glaube ***uelle Belästigung und Nachstellung wären da die Gründe. Es ist wichtig so etwas immer zur Anzeige zu bringen, damit es aktenkundig ist. Sei es, dass auch andere davon betroffen sind oder dass, was hoffentlich nicht passiert, noch weiteres in der Richtung kommt.

    Ich würde auch die Reaktion des Polizisten mit "und nun" zur Sprache bringen. So etwas ist nicht hilfreich in so einer Situation.

    edit: gerade gegoogelt. Wenn das "nur" schriftlich ist, geht wohl am ehesten Beleidung als Straftatbestand


    Versuche es aber aus dem Kopf zu bekommen und eher die Möglichkeit eines pubertären Halloween Scherzes zu sehen.
    Ja, die Polizei ist da manchmal tatsächlich nicht so, wie es eigentlich suggeriert wird.

    Ich hatte ja mal manipulierte Bremsen (vom Sachverständigen der Kripo später festgestellt) - die Polizisten, denen ich das zunächst gemeldet habe, haben mich auch auflaufen lassen (bei manipulierten Bremsen!! - das zählt durchaus als Mordversuch). Sie mussten sich später bei mir entschuldigen.

    Ich stimme Medha zu bei ihren Ratschlägen!

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

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