Zitat von
Gästin
Nur beim Kind, beim Hund nicht.
Zitat von
Marilyn0106
Das darf nur die Polizei und die Feuerwehr.
Im Notfall wäre mir das aber ziemlich egal. Wenn ich ein Tier leiden sehe, schlage ich die Scheibe höchstpersönlich ein.
Zitat von
juttali
Bei einem Tier bekommst Du dann die Anzeige, wegen Sachbeschädigung.
Dann lassen wir doch mal die Fakten sprechen:
Hund im überhitzten Auto: Darf ich die Scheibe einschlagen?
Besteht für das Tier akute Lebensgefahr, darfst du im Notfall laut Strafgesetzbuch (StGB, § 34) auch die Scheibe einschlagen und den Hund retten.
Sicherheitshalber solltest du die Situation im Auto filmen und dir eine:n Zeugen:in suchen.
Schlag im Notfall besser das Seitenfenster ein, statt die Front- oder Heckscheibe.
Bring das Tier an einen kühlen Ort, gib ihm zu trinken und informiere die Tierrettung.
Verständige unbedingt und unverzüglich die Polizei.
Wie ist die Rechtslage?
Wer bei einem fremden Auto die Scheibe einschlägt, begeht eine Sachbeschädigung. Du musst also durchaus damit rechnen, dass der Besitzer oder die Besitzerin des Autos später Strafanzeige gegen dich erstattet. In einem echten Notfall, d.h. wenn das Tier in Lebensgefahr ist, gilt jedoch eine Ausnahme:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ (§ 34 Rechtfertigender Notstand (StGB))
https://utopia.de/ratgeber/hund-bei-...retten_352732/
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern