Nein, da zeigt sich kein anderes Bild und ich habe auch nichts aus dem Zusammenhang gerissen. Mein Zitat oben stammt eben genau aus dem von dir verlinkten Artikel. Und natürlich habe ich den von vorn bis hinten gelesen. Woher hätte ich sonst so schnell das Zitat herbekommen sollen?
Du magst ihn ja für unschuldig halten, warum auch immer, ich tue das nicht. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen heißt doch nur, dass man ihm die Tat leider nicht mit letzter (für dt. Rechtssystem nun mal notwendigen) Sicherheit nachweisen konnte. Unschuld sieht für mich anders aus.