@Polarlicht
Ehe ich wieder lange schreibe und dann du wieder:
Hilf dem Hausmeister doch mal praktisch.
Mein Weg wäre: Bescheinigungen nachträglich einholen und beim Eintrudeln des Gebührenbescheids damit Widerspruch einlegen. Die Bescheide bei sich zu haben, damit man den ganzen Terz vor Ort beenden kann, wenn er wieder angehalten wird.
Und deiner? Dann könnte der, falls er möchte, aus diesem beiden Sachen wählen, wie er auf den Gebührenbescheid reagiert und hat das Problem gelöst.
Ich habe hier in Sachsen keinerlei Verständnis für vorgeschobene und sogar noch lächelnd vorgetragene Ausnahmebehauptungen, wie sie mir reihenweise vorgetragen werden „dann sag ich einfach..“ Ich finde die Ausnahmen richtig, aber auch, dass sie tatsächlich stimmen. Dafür finde ich die Gebühren, noch dazu bei der ersten Sache, zu hoch.