Rechtsgrundlage der Pockenimpfpflicht war bis 1975 das Reichsimpfgesetz von 1874. (sagt Wiki). Erst seit 2001 besteht mit dem Infektionsschutzgesetz wieder eine Rechtsgrundlage, bei übergeordneter Notwendigkeit (also Schutz der Allgemeinheit) das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken.
Choose your battles wisely
Hat Jemand eine Erklärung für meine oben gestellte Frage zur zweiten Impfung? Bei ntv habe ich gelesen, dass der Zeitraum bis zur Auffrischung verlängert werden soll. Ist man denn auch mit einer Impfung geimpft und quasi save? Wenn es der Hersteller vorgibt, dass zweimal geimpft werden muss, warum kommt dann Herr Spahn daher und will den Zyklus verlängern? Er ist weder Virologe noch Arzt...?
Parallel steht im ntv-Liveticker, dass die USA erwägen, nur die Hälfte der Dosis des Impfstoffes von Moderna an eine definierte Zielgruppe zu verabreichen.
Ich bin absolut pro Impfen, aber das alles verunsichert mich total. Man muss doch vor Freigabe des Impfstoffe in die Prüfung mit einbeziehen, welche Dosis für einen Schutz notwendig ist, gleich in wie vielen Wiederholungen
„Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne
„Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“
Die Masern-Impfpflicht wurde auch trotz Grundgesetz eingeführt.
@Nele: Mir geht's da wie Dir.
Belgien überlegt das auch mit der späteren 2. Dosis.
Edit: Die EMA ist dagegen.
fr.de/wissen/zweite-corona-impfung-verschieben-coronavirus-impfstoff-vakzin-biontech-kapazitaeten-verdoppeln-zulassungsbehoerde-ema-90156545.html
Geändert von Chiquitita (04.01.21 um 14:13:05 Uhr)
Als ich eine helfende Hand brauchte, reichte mir jemand seine Pfote!
Meines Erachtens haben nur mal wieder diverse Experten ihre persönliche Meinung in den Äther getrötet, von konkreten Plänen habe ich noch nichts gehört.
Aufgrund theoretischer Überlegungen könnte man die Verfügbarkeit von Impfstoffen etwas strecken, indem das Nachimpfintervall verlängert wird, so genaue Wissenschaft ist das nicht, wie lange der Zeitraum zwischen zwei Impfungen sein darf, hängt sicher auch vom Erreger und vom jeweiligen Impfstoff ab. In den Studien werden generell verschiedene Intervalle berücksichtigt, bei der Zulassung wird jedoch aufgrund der Studienlage ein bestimmtes Intervall festgelegt. Wird das Intervall nach der Zulassung aufgrund anderer, nicht durch Studien abgesicherter Erwägungen geändert, entspricht die Anwendung nicht mehr der Zulassung. Das kann man theoretisch machen, das wird dann zum sogenannten "Off-Label-Use", der hat im allgemeinen aber juristische Konsequenzen, v.a. in Fragen der Haftung, aber auch in Fragen der Finanzierung durch die GKV. Herr Spahn wird das prüfen lassen, beschlossen ist da noch gar nichts.
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".
@wuermchen - naja, ob sie es als nicht so schlimm einstufen, somit besteht keine Pflicht? Das beschäftigt mich. Ich bin kein Gegner von Impfungen.
Geändert von serendipiti (04.01.21 um 14:35:37 Uhr)
Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte auf Grund des IfSG man ja im anderen Bereichen schon, bei den Ausgangs- und Reisebeschränkungen zum Beispiel, und man kann und wird es natürlich auch machen bei der Impfung, wenn es sich zeigt, dass die Pandemie anders nicht in den Griff zu kriegen ist.
Choose your battles wisely
Eben, dann soll man das doch gleich machen, die Handhabe dafür gibt es ja. Aber dazu müssten, wurde ja auch schon gesagt, erst einmal geordnete Strukturen her. Offenbar sitzen in D und in der EU unqualifizierte Leute an Schlüsselpositionen. Warum eigentlich wundert mich das jetzt nicht? Merkel war bekanntlich das Protektionskind von Kohl, von der Leyen wurde von Merkel an ihren Platz geschubst. Das wäre jetzt natürlich ein anderes Thema, aber so ganz dann doch wieder nicht.
Als ich eine helfende Hand brauchte, reichte mir jemand seine Pfote!