Richtig. Die Verhältnismäßigkeit darf nicht vergessen werden, wie bei allen Maßnahmen. Und in Hessen steht, wie Luna Chiara schon gesagt hat, niemand in der Wohnung, denn hier gelten Empfehlungen.
Die Wohnung darf grundsätzlich auch nicht einfach so durchsucht werden. Für das Durchsuchen der Wohnung gilt der Richtervorbehalt, außer es besteht Gefahr im Verzug. Möglicherweise könnte hierfür die Seuchengefahr in Betracht gezogen werden. Ob es hierzu bereits Entscheidungen gibt, weiß ich nicht. Aber einfach so reinspazieren, um mal zu schauen, das ist kein rechtmäßiges Verhalten. Da muss man die Beamten nicht reinlassen.