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Inzwischen sieht sich das Gesundheitsressort zu einer Klarstellung genötigt. „Die Anschreiben bescheinigen keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung“, betont ein Ministeriumssprecher. Irrtümlich angeschriebene Empfänger müssen sich also gedulden. „Wir bitten diese Niedersächsinnen und Niedersachsen herzlich, mit der Anmeldung zum Impftermin noch ein wenig zu warten.
Die Reihenfolge der Impfungen in den Praxen wird zudem ausschließlich von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten festgelegt.“
Der Impfstoff sei weiterhin knapp, und es stehe derzeit leider weder in den Impfzentren noch in den Praxen ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um alle berechtigten Personen sofort impfen zu können.
Unklar ist allerdings, wie es überhaupt zu den Fehlern kommen konnte. Die Impf-Einladungen haben die Kassen anhand von so genannten Diagnoseschlüsseln verschickt. Das sind Codes, die allen Krankheiten zugeordnet sind und anhand derer Ärzte oder Kliniken ihre Behandlungen abrechnen. 2800 solcher Zahlenreihen, etwa für Krebs oder Lungenleiden, berechtigen laut Impfverordnung des Bundes neben Alter oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe zur Priorisierung bei der Impfung.
Laut Verband der Ersatzkassen (VdEK) wurden anhand der „passenden“ Codes die Adressaten mit Vorerkrankungen herausgefiltert. Das sei alles noch mal extra überprüft worden, versichert die AOK und schließt Zahlendreher bei sich im System aus.
Haben also einige Ärzte und Krankenhäuser – bewusst oder unbewusst – fehlerhaft abgerechnet? Vielleicht sogar mit falschen Diagnosen, um für teure Behandlungen kassieren zu können? Diesen bösen Verdacht mag derzeit niemand offen aussprechen.“