Das ist ja interessant!
Ich habe dazu leider nichts für NRW gefunden.
Hat da jemand Informationen?
Edit:
Leider stimmt das nicht mehr, inzwischen muss man einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit mitbringen!
Von einer Kollegin haben wir eine interessante Info erhalten. Ich geb es mal so wieder, wie sie es uns erklärt hat.
Viele weitere Personen sind Ba-Wü jetzt impfberechtigt!
Folgendes gibt es für alle Bundesländer!
Man muss nur das jeweils korrekte Formular verwenden und hier zählt der Wohnort dessen, der geimpft werden möchte!
Ein Bekannter arbeitet als freiwilliger Helfer in einem Impfzentrum.
Er hat jetzt folgendes an uns heran getragen – was leider so gar nicht wirklich bekannt ist:
https://sozialministerium.baden-wuer...fberechtigt-1/
Es ist von „pflegebedürftig“ die Rede, aber man muss keinen Nachweis erbringen, es zählt nur das Alter!
Also kann jede Person über 70 (und diese muss nicht in Ba-Wü leben!) , die nicht in einer Pflegeeinrichtung lebt, 2 enge Kontaktpersonen (die müssen in Ba-Wü leben!) im Alter zwischen 18 und 64 Jahren benennen, die sich impfen lassen können.
Das heißt, dass jeder über 70 zwei Personen (Familie, Freunde, Bekannte - egal) als Konzaktpersonen nennen kann.
Es geht hier einfach um die Verimpfung der Unmengen an AstraZeneca-Dosen. Der Bekannte meinte, es liegen wahnsinnig viele auf Halde (Haltbarkeit 6 Monate), es gibt freie Impftermine und es werden Impftermine abgesagt. (diese Aussage galt für das Impfzentrum des Bekannten, das ist vermutlich überall verschieden)
Achtung:
Nicht von diesem Passus in der Pressemitteilung abschrecken lassen:
„Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.“
Auf dem Formular steht nämlich, d.h. der Altersnachweis genügt!
„Bitte bringen Sie zu den Impfterminen folgende Dokumente mit:
·Diese ausgefüllte und unterzeichnete Bescheinigung im Original und
·ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/o.ä.) der engen Kontaktperson.
·Ein Altersnachweis für die zu pflegende, nicht in einer Einrichtung befindliche Person(z.B. Kopie des Ausweises)
Oder
ein ärztliches Zeugnis über die Vorerkrankung/Einschränkung nach § 3 Abs1. Nr.2 für die zu pflegende, nicht in einer Einrichtung befindliche Person“
Geändert von Babs (10.03.21 um 10:57:47 Uhr)
Das ist ja interessant!
Ich habe dazu leider nichts für NRW gefunden.
Hat da jemand Informationen?
In Berlin ist das nicht so.
Ist hier jemand über 70 oder schwanger, der/die mich als Kontaktperson benennt? Da kann man ja ein florierendes Geschäft daraus machen.
Ich habs ja gestern schon geschrieben, Ba-Wü hat ein riesiges Fass aufgemacht an Impfberechtigten.
Choose your battles wisely
In Bremen werden gerade 80jährige geimpft und eine Person die über 70 ist die im selben Haushalt lebt.
Ich verstehe das auch nicht wirklich.
Ich geh mal davon aus, dass sich hier in BW in ein paar Wochen so gut wie jeder impfen lassen kann.
Bei uns im Landkreis geht es so gar nicht voran ich habe eine Bekannte bei den Verkehrsbetrieben, die den Shuttle-Dienst organisieren. Im Nachbar-LK fahren die Mo-Sa den ganzen Tag durch. Bei uns waren es in den letzten Wochen immer nur 2-3 Tage... bestellt werden die Fahrten entsprechend der vergebenen Termine... ich hoffe, da kommt mal langsam Fahrt auf.
Bei uns kümmert sich u. a. der Lions Club um die Fahrten ins 25 km entfernte Impfzentrum und fährt die alten Leutchen hin. Aber am nächsten Montag bekommen wir in nun selbst endlich eins.
Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg