Darauf muss man aber nur achten, wenn man in eigenen Häusern lebt. In Mietwohnungen bzw. Mehrparteienhäusern ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung dafür zuständig. Das wird über die Vorlauftemperatur geregelt, da gibt es Vorgaben.
Wir haben in unserem Haus nur 45 Grad Vorlauf, im Mietshaus wäre das nicht erlaubt.