Ob es jetzt dafür eine Regel gibt - keine Ahnung
Spontan würde ich sagen es reicht, wenn du unterschreibst.
Auch als Adressat würde mir das persönlich reichen.
( außerdem schreibst du ja nicht, Frau xxx und ich laden ein... )
Haben wir hier auch schon so einen Thread, für mal eben schnell eine Frage?
Ansonsten haben wir jetzt einen.
Wenn ich eine Einladung schreibe und darin schreibe:
"zum ersten Klassenpflegschaftsabend im Schuljahr lade ich, auch im Namen von Frau xxx, herzlich ein."
Unterschreibe ich den Brief dann nur alleine oder auch die andere Person, in deren Namen ich miteinlade?
Ob es jetzt dafür eine Regel gibt - keine Ahnung
Spontan würde ich sagen es reicht, wenn du unterschreibst.
Auch als Adressat würde mir das persönlich reichen.
( außerdem schreibst du ja nicht, Frau xxx und ich laden ein... )
Liebe Grüsse, Velimaus
"Wenn ich mal alt bin, möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich."
Was ist ein Klassenpflegschaftsabend?
Oder nur ein anders Wort für Elternabend?
Ist hier bei uns der Elternabend.
Keine Ahnung, warum das so heißt.
Die Versammlung der EV ist die Elternbeiratssitzung.
Klassenpflegschaft ist der Begriff aus dem Schulgesetz, Elternabend ist die umgangssprachliche Bezeichnung.
Meines Erachtens lädt der Eltervertreter/die Eltervertreterin ein. Das sind von Gesetz her zwei Personen, von denen die eine Vorsitzende ist. Der/die Vorsitzende lädt ein. Natürlich ist der Termin zeitlich und inhaltlich untereinander und mit der Klassenlehrkraft abgestimmt, aber in deren Namen lädt man nicht ein. Ich würde schreiben, "in Abstimmung mit XY", dann ist ganz klar, dass auch nur eine Person unterschreibt.
Geändert von Mäusken (27.09.22 um 12:31:09 Uhr)
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".
Auch bei "im Namen von" ist m.E. glasklar, dass nur der Schreibende unterschreibt. Sonst würde man ja schreiben "wir laden ein" und dann mit beiden Unterschriften.
Das jetzt generell und ganz abgesehen von irgendwelchen rechtlichen Fragen im vorliegenden Fall.
Geändert von Chiquitita (27.09.22 um 13:10:39 Uhr)
Danke, so war auch meine Vermutung.
Mäuschen, es geht mir nicht ums inhaltliche, nur um die Frage, wie man das unterschreibt.
Der Text ist auch so als Beispiel/Vorlage von der Schulleitung vorgegeben, den lasse ich so.
Zum Thema:
Es gibt keine Elternvertretern als Vorsitzende, die sind einfach nur erster und zweiter Elternvertreter.
Beim Elternbeirat sieht das anders aus, da gibt es einen 1. und 2. Vorsitzenden.
Aber für die Frage eh irrelevant.
Ich nutz den Thread mal für eine schnelle Frage:
Ich suche eine "dicke" Leggings, dünner Sweatshirtstoff z. B. wie früher Steghosen. Wo finde ich sowas?
Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...
Ich hab mal wieder ne Frage:
Ich habe vor einigen Wochen etwas bei Ebay bestellt. Der Artikel ist nicht wie beschrieben (Wert 99 EUR). Ich habe mich an den Verkäufer gewandt und eine Rücksendung beantragt (die ist beim VK kostenlos). Vom VK habe ich keine Antwort erhalten. Nach Ablauf der Frist habe ich mich an Ebay gewandt, die haben wohl auch keine Antwort erhalten und Ebay hat mir dann mein Geld zurückerstattet. Der VK hat sich bis heute nicht bei mir bzgl. Rücksendung gemeldet.
Wie sieht das jetzt aus, muss ich den Artikel jetzt aufheben, falls der VK sich och irgendwann meldet, und wenn ja, wie lange? Was, wenn ich ihn jetzt in Gebrauch nehme, und dann doch irgendwann zurücksenden soll?