Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
Auch bei "im Namen von" ist m.E. glasklar, dass nur der Schreibende unterschreibt. Sonst würde man ja schreiben "wir laden ein" und dann mit beiden Unterschriften.

Das jetzt generell und ganz abgesehen von irgendwelchen rechtlichen Fragen im vorliegenden Fall.
Danke, so war auch meine Vermutung.


Mäuschen, es geht mir nicht ums inhaltliche, nur um die Frage, wie man das unterschreibt.

Der Text ist auch so als Beispiel/Vorlage von der Schulleitung vorgegeben, den lasse ich so.

Zum Thema:
Es gibt keine Elternvertretern als Vorsitzende, die sind einfach nur erster und zweiter Elternvertreter.
Beim Elternbeirat sieht das anders aus, da gibt es einen 1. und 2. Vorsitzenden.
Aber für die Frage eh irrelevant.